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Strafgesetzbuch : Entwurf ; mit e. Darstellung der Grundlagen des Entwurfes
Entstehung
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nügend bestimmen, wenn man nicht von einem bestimmtenZustande der bürgerlichen Gesellschaft ausgeht? Also

auf welchen Staat oder auf welche Staatenist der vorliegende Entwurf berechnet?

Auf die einherrschaftlichen Staaten des DeutschenBundes. Diese unbestimmtere Bestimmung des Ent-wurfes hat ihre Nachthe&esvmd ihre Vörtheile. IhreNachtheile; weil sich der Entwurf weniger an das Be-stehende anschliefsen konnte und durfte. Ihre Vörtheile; weil es daher dem Verfasser erlaubt war,- dem' Höch-sten und Besten freimüthiger nachzustreben; Wenn eswahr ist, dafs, wie Walter Scott in einer seiner Schrif-ten bemerkt, die Deutschen durch Interessen, die Eng-länder durch Gründsätze, die Franzosen durch das Ge-fühl beherrscht werden, so sind vielleicht die Deutschenfür eine wahrhaft menschliche Strafgesetzgebung femmeisten empfänglich. Auf jeden Fall ist es gut, die Men-schen höher zu stellen j als sie stehn^ um sie höherzu lieben^

Die Aufgabe

des Strafrechts, der Grundlage einerjeden Strafgesetzgebung,dürfte' sich in folgende drey Hauptaufgaben auflösenlassen:

1) Was soll der Staat bestrafen?

2) Nach welchem Mafsstabe und

3) wie d. h. mit welchen Arten der. physi-, sehen Uebel soll der Staat strafen?

In Beziehung auf eine jede von diesen Fragen willich den Gründsatz aufstellen, von welchem ich ausgegan-gen bin. Ich mufs fürchten öder ich sollte wünschen j dafsein Jeder den vorliegenden Entwurf eines Strafgesetzbu-ches ungelesen lassen werde,* welcher den einen oder den

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