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nügend bestimmen, wenn man nicht von einem bestimmtenZustande der bürgerlichen Gesellschaft ausgeht? Also
auf welchen Staat oder auf welche Staatenist der vorliegende Entwurf berechnet?
Auf die einherrschaftlichen Staaten des DeutschenBundes. — Diese unbestimmtere Bestimmung des Ent-wurfes hat ihre Nachthe&esvmd ihre Vörtheile. IhreNachtheile; — weil sich der Entwurf weniger an das Be-stehende anschliefsen konnte und durfte. Ihre Vörtheile;— weil es daher dem Verfasser erlaubt war,- dem' Höch-sten und Besten freimüthiger nachzustreben; Wenn eswahr ist, dafs, wie Walter Scott in einer seiner Schrif-ten bemerkt, die Deutschen durch Interessen, die Eng-länder durch Gründsätze, die Franzosen durch das Ge-fühl beherrscht werden, so sind vielleicht die Deutschenfür eine wahrhaft menschliche Strafgesetzgebung femmeisten empfänglich. Auf jeden Fall ist es gut, die Men-schen höher zu stellen j als sie stehn^ — um sie höherzu lieben^
Die Aufgabe
des Strafrechts, der Grundlage einerjeden Strafgesetzgebung,dürfte' sich in folgende drey Hauptaufgaben auflösenlassen:
1) Was soll der Staat bestrafen?
2) Nach welchem Mafsstabe und
3) wie d. h. mit welchen Arten der. physi-, sehen Uebel soll der Staat strafen?
In Beziehung auf eine jede von diesen Fragen willich den Gründsatz aufstellen, von welchem ich ausgegan-gen bin. Ich mufs fürchten öder ich sollte wünschen j dafsein Jeder den vorliegenden Entwurf eines Strafgesetzbu-ches ungelesen lassen werde,* welcher den einen oder den
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