ZWEYTES BUCH.
Von den Vergehen, deren Bestrafung für dieVerwaltungsbehörden gehört.
Erste Abtheilung. Von den Vergehen, deren Bestra-fung für die Verwaltungsämter gehört - - - - i5o
Zweite Abtheilung. Von den Vergehen , deren Be-strafung für die Verwaltungsämter und für die Orts-vorstände sammtrechtlicb gehört - - - - - - j6t