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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Beylagen /40obberührten Freyheiten vnnd Gnaden ohnuergrieffenvnd ohnschädlich seyn / vnd deren kein abbruch / mangeloder verhinderung bringen oder thun sollen / in keinenweg/ dan wie dieselben Expectanten zusagen vnd ver-schreibungen hiemit auß beweglichen Vrsachen / jetztals dan / vnd dan als jetzt / gäntzlichen abthun / als wirzuthun macht haben / vnnd gebieten darauff allen vnndjeglichen Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Welt-lichen Prælaten, Graffen, vnd Freyherrn, Herrn, Rit-tern / Knechten / Hauptleuthen / Vitzthumen / Vögten /Pflegern / Verwesern / Amptleuthen / Schultheissen /Burgermeistern / Richtern / Räthen / Burgern / Rich-tern / vnd sonst allen andern vnsern vn deß Reichs Vn-derthanen vnd Getrewen, in was Würden, Stanttsoder Wesens die seyn, von ehegenanter vnser Keyserli-chen Macht / Volkommenheit / ernstlichen vnnd festigli-chen mit diesem Brieff / vn wollen das sie den obbenan-ten vnsern lieben Oheim vn Fürsten / Hertzog Wilhelmzu Gülch vnd Berg / sein Tochter vnnd Jhr MannlichLeibsErben bey obangezeigter vnser Freyheit vnndGnaden / auch dieser vnser Confirmation vnd bestet-tigung / gäntzlich vnd berühlich bleiben / sie der geniesenvnd gebrauchen lassen / vnnd darwieder mit ringen be-kümmern / noch beschweren / noch deß Jemands andernzuthun gestatten / in keine weiß/ als lieb einem Jegli-chen sey / vnser vnd deß Reichs schwere Vngenadt vnndStraff / vnd darzu ein Pön / nemblich Tausent Marcklediges