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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Zu der Apologia.Nachkommenen am Reich an vnsern Obrigkeiten Herr-ligkeiten / Gerechtigkeiten vnnd Diensten obbestimpterStuͤcken vn̄ Gütter vnuergreifflich / vnd ohne schaden /wie dan solches alles vnser Brieff / deßhalben außgan-gen / klärlich begreifft / daß wir demnach bemelten vn-sern lieben Oheim vnd Fürsten / zu noch mehrern Gna-den vnd Bekräfftigung berührter Sachen / obangezeigtvnsere gegebene Freyheit vnd Gnad / hiemit widerumbvernewert, Confirmirt vnd Bestettigt haben, ver-newern vnd bestettigen die auch hiemit von RömischerKeyserlicher Macht / volkommenheit vnnd rechtem wis-sen in Krafft dieses Brieffs / mit meynen / setzen vnd wol-len / das die vorberührte vns gegebene Freyheit vnndGnadt / in allen ihren Puncten / Clausulen / Artickuln /vnnd Begreiffung vnwiderrufflich gantz kräfftig vnndmechtig seyn / steht bleiben / vnnd sich vorgemelter vnserlieber Oheim vnnd Fürst/ sein Tochter/ vnd derselbigenMannlichen Leibs Erben / wie vorbegrieffen ist / der ge-brauchen vnd geniessen mögen / vnd ob durch weylandtvnsern lieben Herrn vnd Vattern / Keys. Friederichen /löblicher Gedechtnus / in zeit seines Lebens vmbfelligkeitwillen / vorberührter zweyer Hertzogthumb / v Graff-schafft / auff Jemands einigerley / Expectantas zusagen /oder verschreibungen gegeben vnd außgangen weren/wollen wir / daß die Krafftloß / vnbindig vn nichts / auchvorgenanten vnsern lieben Oheim vnd Fürsten / seinerlieben Tochtern vn Jhren Manlichen Leibs Erben / anobbe-