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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Zu der Apologia.41lediges Golts zuvermeiden / die ein jeder so offt er fre-ventlich hierwieder thete / halb in vnser vnd deß ReichsCammer / vnd den andern halben Theil den vorgedach-ten Hertzogen von Gülch / seiner lieben Tochter / vnndihren Erben vnablößlich zubezahlen verfallen seyn sol-le vngefährlich. Mit Vhrkundt dieses Brieffs besi-gelt / mit vnsern grössern anhangenden Insigel versi-gelt. Geben in vnser vnnd deß heiligen ReichsstattVlm am 4. Tag deß Monats Maij nach Christi Ge-burt / Fünzehenhundert / vnnd im Neundten vnsererReich / deß Römischen in vier vnd zweingsten / vnd deßHungarischen / im zweinigsten Jahren.Per Regem.P. S.Ad mandatum Domini Imperatorisproprium?SernheimPro Copia cum Originali Collationata& concordante.Johann Daniels Notar.Hermannus Conßbrach / etc.