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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Zu der Apologia.A05CONFIRMATIO.Privilegii Successionis InFeudis Jmperii, Keyser Maximiliani I. HertzogenWilhelmen zu Gülch / vn seiner Tochter Marien /vnd von den Töchtern gebornen ManlichenLeibs Erben / gegebene Cassation,der auff solches Reichs Lehen vorhinanderer verliehener Expectanten, Vlm /Anno 1509.IR Maximilian / Erwölter / vonGOttes Gnaden Römischer Key-ser zu allen Zeiten / Mehrer deß heilig:Reichs in Germanien / auch zu Hun-garn / Dalmatien / Croatien / ꝛc. Kö-nig Ertzhertzog zu Osterreich / Her-.tzog zu Burgundt / zu Brabandt / vPfaltzgraff / rc. Bekennen vor vns vn vnsere Nachkom-men am Reich / offentlich mit diesem Brieff / vnd thunKundt allermenniglich / als wir dem HochgebornenWilhelmen / Hertzogen zu Gülch vnd Berg / vnsermlieben Oheim / Fürsten vnd Rath / auff sein fleissig de-muͤtig bitt vn̄ ersuchen / auch in ansehung seiner getreu-wen vnd nutzlichen Dienst/ so er vns vnnd dem heiligenEiij

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