Zu der Apologia.29thanen / auch angehoͤrigen / vnd Verwandten / zu gutemvnd wolfahrt / vnd sonsten zu mehrung vnnd forderunggemeines Nutzen / ein kurtze Form gerichtlichs Process,sampt erklärung etlicher Fälle / stellen vnd begreiffen las-sen welche durch gemeine Ritterschafft vnd Stätte ob-genanter vnser Fürstenthumb/ nach vorgehabten Rath/einhelliglich beschlossen / gewilligt vnnd eingeraumbt /auch von der Röm: Keys Majest: Vnsern allergenedig-sten Herrn / als auffrecht vnd aller billigkeit / altem her-kommen vnd löblichen gebraͤuchen vnd gewonheiten ge-gründet befunden allergnedigst Approbirt Confir-mirt vnd hestettiget / Mit angehengtem Keyserlichenernstlichem Befelch / vnnd verordner Pönn / Nemlichhundert Marck lediges Golls / die einem Jeden / so offter sich freventlich darwider setzen oder thun wirde / vn-nachlaͤssig zubezahlen / aufferlegt / wie dieselbie Ordnūgvnd Reformation von wort zu wort hernach folgt.☉A—ExtractAhiedsI⛪schen Hertzog Wilhelmen zu Gülch an einem vndseiner Ritterschafft vnd Landtständen am andernTheil / auffgericht / Anno 1475.IR. Wilhelm von GOTTes gnaden / Her-tzog zu Gülch / zu dem Berg / Graff zu Ra-iij
H.