Zu der Apologia.dern seinen Herrschafften vnd Lehenschafften / Schlö-sern / Vesten / Stätten / Märckten / Dörffern / Renthē /Nutzen / Güttern / Rechten / Gerichten / Bannen / Frey-en / Stuhlen / Wildbannen / Wälden / Wisen / Aeckern /Wassern / Wasserflüssen / Wannen / Weiden / TeichenFischereyen / Zöllen / Glaiden / Fahne / Pañieren / Stras-sen / Gebiethen / Berg / Bergwercken / Müntzen Mühlē /Thalen / Eben / vnd allen andern Ihren zugehörigen /wie die genandt seyn/ nichts außgenommen/ noch hin-dangesetzt / vnd mit allen Rechten / Als dann die von sei-nen Vordern vnnd Eltern an Ihne kommen / vnd ge-fallen seyn / v von vns vn̄ dem Heiligen Reich zu Lehenrühren / zuuerleihen / gnädiglich gerührten / Deß habenwir angesehen / solch des genanten / vnsers lieben Sohnsvnd Fürsten / Hertzog Wilhelms zu Gülch demütig vnzimblich bitt / auch die getrewen Nutzlichen willigen vndangenemmen Diensten / die sein Vatter vn Altfordern /auch Er selbst / weylandt vnsern löblichen VorfahrenRömischen Keysern vnd Königen / vns vnd dem Heilig-Reich / zu begangnen zeiten / vnuerdrossenlich gethanhaben / Auch derselb Hertzog Wilhelm / vns vnnd demReich noch Täglich thut / vnd fürbaßhin nicht wenigerzuthun willig vnd bereit ist / Auch wol thun mag vnd sol.Vnd haben darumb mit wohlbedachtem muth / gutemRath / vnserer vn deß Reichs Churfürst. Fürsten / Gra-ven / Herren / Edlen / vnd Getrewen vn rechter gewissen /Als Erwölter vnd Regierender Römischer Keyser / Er-
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Seite
17
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