Beylagen /16Coniunctim Reichs / in Germanien / zu Hungarn / Böheim / Sal-Alle Hertzogthumb vnnd matien / Croatien / vnd Salavonien / etc. König / Infantzu Hispaniē / Ertzhertzog zu Osterreich / hertzog zu Bur-Graffschaff.ten.gundi / zu Brabandt / zu Steyr / zu Kärnden / zu Crain /zu Lutzenburg / zu Württemberg / Ober vn Nieder Schle-sien / Fürst zu Schwabe / Marggraffe deß heilig: Röm:Reichs zu Burggaw / zu Mehrn / Ober vnd NiederLaußnitz / Gefürster Graff zu Hapspurg / zu Tyrol / zuPfirdt / zu Kyburg vnd zu Görtz / Landtgraff zu Elsaß /Herr auff der Windischen Marck / zu Portenaw vnndzu Salins / Bekennen offentlich / vnd thun Kundt aller-menniglich / Daß vns der Hochgeborne / Wilhelm her-tzog zu Gülch / Cleve / vnd Berg / Graff zu der Marckvnd Ravenspurg / vnser lieber Sohn vnd Fürst / durchS. L. Ansehenliche Abgesandte Räthe vnd Potschaff-ten / Nemblich die Edlen Ersammen / Gelehrten / vnndvnser vnd deß Reichs liebe getrewen / Frantzen Graffenzu Waldeck / Wilhelm von Bernsaw zu Solingen,Heinrich von der Reck / Jacoben Omphalien / Carln-horst / vnnd Wilhelmen Gülch / Alle drey der RechtenDoctores / demüttiglich angeruffen vnd gebetten hat /Daß wir als Erwölter vnnd Regierender RömischerKeyser / Ihme vnd seinen Lehens Erben / Alle vnd Jeg-liche seine Lehen vnd Regalia die Lande / Fürsthumberv Hertzogthumben zu Gůlch/ zu Cleve/ vn̄ zum Berg/Auch die Graffschafften zu der Marck / vnnd Raun-spurg / vnd die Herrschafft zu Genep / sampt allen v an-dern
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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16
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