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Zweyte Rede bey dem eilfhundertjährigen Jubelfeste des heiligen Bischofs Suitbertus, Apsotels hiesiger Gegend und der benachbarten Länder : vorgetragen den 7ten des Monats Julius 1817 in der Pfarrkirche zu Kaiserswerth
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30fall zu schenken und zu seinem Diensteunſere ſchwachen Begriffe gefan-gen zu geben (ə. Kor. K. 10 V. 5) verpflichtetsind, beschaͤftiget er zugleich unsern Willen mitVorschriften, die wir in Ausübung setzen, undunweigerlich befölgen müssen. Der nämlicheGlauben, der uns an einen einzigen Gottin dreyen Personen zu glauben befiehlt, legtuns zugleich die Pflicht auf, dem Dreyei-nigen Gott durch die tiefeste Anbethung zuhuldigen, und nach seinem uns geoffenbar-ten Willen zu dienen; der namlicheGlauben, der uns einen für unser Heilgekreuzigten Gott vorhält, verbindet uns,ihm durch Verläugnung unserer selbst, undwillige Uebertragung jeder Widerwärtigkeit der naͤmliche Glauben,ihm zu folgen:der uns sagt, daß Jesus Christus wegenunserer Rechtfertigung von den Todten auf-erstanden, und in den Himmel aufgefah-ren sey, gibt uns den Unterricht, daß wiraus dem Grabe der Sünde aufstehen müssen,wenn wir gleich ihm zum Leben aufstehen,und nicht, wenn er wiederkommen wird,von ihm gerichtet werden wollen; dernämliche Glauben, der uns unterrichtet,daß es einen Himmel und eine Hoͤlle gebe,verspricht uns die ewigen Belohnungen desHimmels, wenn wir die Werke des Glau-bens