109368. Wider ihn kann in diesem Falle die Strafeganz, und wider die übrigen Miterben nur für ihrenAntheil gefordert werden. 1233.369. Wobey ihnen der Regreß wider den schul-digen Miterben vorbehalten wird. 1233.Von Acten unter Privat-Unterschrift.Wozu ist derjenige verbunden, dem maneinen Act unter Privat-Unterschrift entgegensetzt?370. Er ist verbunden, die Handschrift oder dieUnterschrift für die seinige förmlich anzuerkennenoder abzuleugnen. 1323.Wozu sind seine Erben verbunden?371. Seine Erben oder die sonst an seine Stellegetreten sind, können es bey der Erklärung bewendenlassen, daß sie die Handschrift oder die Unterschriftihres Autors nicht kennen. 1323.Von dem Rechte auf Wiederkaufe.Was ist der Wiederkauf?372. Die Ausbedingung des Wiederkaufs ist einVertrag, wodurch der Verkäufer sich bedingt, gegenWiedererstattung des Hauptpreises und gegen die imArt. 1673. erwähnte Vergütung die verkaufte Sachezurückzunehmen. 1659.
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