93305. Er trägt gar nicht bey, um die Erbschafts-Schulden zu zahlen. 871.Was iſt aber Rechtens, wenn das demParticular=Legatar vermachte Grundstück mithypothecarischen Schulden belastet ist?306. In diesem Falle kann den hypothecarischenGläubigern an ihrem Rechte kein Abbruch geschehen,sondern sie halten sich an dem vermachten Immobilar-Stück. 871.Was ist für jeden Miterben Rechtens, wennerbschaftliche Immobilien durch eine Special-Hypothek mit Renten beschwert ist?307. In diesem Falle kann jeder Miterbe ver-langen, daß, bevor die Loose verfertiget werden,die Renten getilgt, und die Immobilien frey gemachtwerden. 872.Was ist aber Rechtens, wenn die Erbenden Nachlaß in dem Zustande theilen, woriner sich befindet?308. In diesem Falle wird das belastete Grund-stück nach eben dem Fuße, wie die andern Immo-bilien geschätzt. 872.Dann zieht man das Capital der Rente von demganzen Werthe ab;Und der Erbe, in dessen Loos dieses Grundstückfällt, bleibt allein mit der Rente beschwert, undmuß seinen Miterben dafür Gewährschaft leisten. 872
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