Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
60
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60fallener Streitigkeiten zu kurz gewesen, so bleibenihm die Kosten definitiv zur Last. 799.Wozu ist der Erbe, unerachtet die dreyMonate zur Verfertigung des Inventariumsverstrichen sind, und unerachtet er einen fernernAusstand von dem Richter erhalten hat,dennoch befugt?181. Er hat noch immer das Recht, ein In-ventarium zu errichten, und als Beneficiar⸗Erbensich darzustellen. 800.Was wird aber erfordert, damit er sich alsBeneficiar=Erbe darstellen könne, und alssolcher von dem Gesetze anerkannt werde?182. Es wird erfordert: 800.a) Daß er keine nur einem Erben zustehendeHandlung unternommen habe.b) Daß kein rechtskräftiges Urtheil wider ihnvorhanden sey, das ihn in der Eigenschafteines unbedingten Erben verurtheilt. 800.Was ist Rechtens wider den Erben, der sicheiner Verheimlichung schuldig gemacht, oderwissentlich und in böser Absicht einige Erbschafts-stücke in das Inventarium aufzunehmen un-terlassen hat?183. In diesen Fällen ist der Erbe der Vor-theile des Inventariums verlustig. 801.Worin