Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
59
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59Was ist Rechtens, wenn er der Erbschaft,entsagt, nachdem die Fristen verstrichen sind,oder wenn er noch früher entsagt?177. In diesem Falle bleiben die von demverzichtleistenden Erben bis zu diesem Zeitpunktegesetzlich gemachten Kosten der Erbschaft zur Last. 797.Was ist Rechtens für den Erben, wenn nachAblauf der oben bestimmten Zeitfristen widerihn eine Klage angestellt wird?178. In diesem Falle kann er um eine neueFrist ansuchen, welche das Gericht, vor dem derRechtsstreit verhandelt wird, den Umskänden nachentweder gestattet oder versagt. 798.Wie wird es mit den Kosten gehalten, diewegen nachgesuchtem und erstattetem Gesucheinstweilen bestritten werden müssen?179. Diese Kosten werden einstweilen aus derErbschaft bestritten. 799.Wem bleiben aber die Kosten definitiv zurLast, wenn der Erbe keine hinreichenden Gründehat, den Aufschub nachgesucht zu haben?180. Wenn der Erbe den Beweis nicht lie-fert, daß er von dem Absterben seines Erblasserskeine Wissenschaft hatte, oder daß die Fristen, seyes wegen der Lage der Güter, oder wegen vorge-fallener