47Muß einer die ihm angefallene Erbschaftannehmen?135. Nein, keiner ist dazu verbunden. 775.Können verheyrathete Frauen ohne Autori-sation ihres Mannes oder des Gerichtes eineErbschaft gültig annehmen?136. Nein, ſie können es nicht: zufolge derVerfügungen des ſechſten Capitels, unter dem Titelvon der Ehe, 776. wo es heißt:Die Frau, wenn sie schon mit ihrem Manne inkeiner Güter=Gemeinschaft, oder in einer völligenGüter⸗Separation lebt, kann ohne daß ihr Ehegattein dem Acte selbst hiezu mitwirkt oder schriftlichdarin einwilliget, nicht schenken, veräußern, ver-pfänden, noch auf irgend eine Weise unentgeltlichoder gegen Vergütung (durch einen lästigen oderwohlthätigen Vertrag) erwerben. 217.Weigert sich der Mann seine Frau zur Schließungeines Actes zu autorisiren — folglich auch zurAnnahme einer Erbschaft; oder ist der Mann nochminderjährig, so bedarf die Frau der Autorisationdes Richters, um Verträge zu schließen, folglichauch um Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen.19. 224.Können
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