Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
38
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38Kinder aus einem Ehebruche gebohren sind dieje-nigen, deren Eltern die eheliche Treue verletzt habendurch eben diesen Beyschlaf, worin sie erzeugtworden sind.Erben vielleicht die natürlichen, nicht aner-kannten Kinder den Nachlaß der Verwandtenihres Vaters oder ihrer Mutter?107. Nein, das Gesetz giebt ihnen auf gleicheWeise kein Recht dazu. 756.Wie ist das Recht eines natürlichen, abergeſetzlich anerkannten Kindes auf den Nachlaßseines verstorbenen Vaters oder seiner verstor-benen Mutter festgesetzt?108. Das Recht ist auf folgende Weise festge-setzt:757.a) Wenn der Vater oder die Mutter ehelicheAbkömmlige zurückgelassen hat, so besteht dasRecht des natürlichen, aber gesetzlich anerkann-ten Kindes, in einem Drittel der Erbportion,welche dasselbe erhalten hätte, wenn es ehelichgeweſen wäre.b) Wenn der Vater oder die Mutter zwar keineAbkömmlinge, wohl aber Ascendenten oderGeschwister hinterläßt, so besteht das Rechtdes natuͤrlichen, aber geſetzlich anerkanntenKindes in einer Hälfte der Erbportion, welchees