19Erben die ehelichen Kinder, oder deren ehelicheAbkömmlinge, wenn sie aus verschiedenen Ehenherstammen, ihren gemeinschaftlichen Vater?73. Ja, die Kinder aus verschiedenen Ehen,und deren eheliche Abkömmlinge erben ihren gemein-schaftlichen Vater, oder ihre gemeinschaftliche Mutter,oder ihre gemeinschaftlichen Großeltern. 745.Wie erben die ehelichen Kinder, wenn sie sichalle im ersten Grade befinden, und kraft ihreseignen von niemand entlehnten Rechtes auftreten?74. In diesem Falle erben sie zu gleichen Theilenund nach Anzahl der Köpfe. 745.Wie erben die ehelichen Abkömmlinge, wennsie insgesammt, oder zum Theil kraft des Re-präsentations=Rechtes zur Erbschaft gelangen?75. In diesem Falle erben sie nach den Stäm-men. 745.Rechtsfälleaus der ersten Classe.Erster Fall. Bernard stirbt, hinterläßt anbeweglichen und unbeweglichen Gütern einVermögen von zwölftausend Francs: dannseine Frau und vier eheliche Kinder im Leben.In diesem Falle nimmt die zurückgelassene FrauihrB 2
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