Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
4
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Was ist Rechtens, wenn einige der Umge-kommenen keine fünfzehn, die andern abermehr als sechszig Jahre alt waren?13. In diesem Falle tritt die Vermuthung ein,daß diejenigen, welche noch keine fünfzehn Jahre altwaren, am längsten gelebt haben. 721.Was ist Rechtens, wenn diejenigen, diezusammen umgekommen sind, das fünfzehnteJahr zurückgelegt haben, aber weniger alsſechszig Jahre alt waren?14. In diesem Falle wird bey der Gleichheit desAlters, oder wo der Unterschied des Alters keinJahr übersteigt, vermuthet, daß die Mannspersonam längsten gelebt habe. 722.Was ist Rechtens, wenn die Umgekommenenvon einem Geschlechte sind?15. In dieſem Falle wird vermuthet, daß dieUmgekommenen nach derjenigen Ordnung gestorben,wodurch die Erbfolge nach dem gewöhnlichen Natur-laufe anfällt, daß folglich der jüngere den älternüberlebt habe. 722.Wie bestimmt das Gesetz die Ordnung derIntestat=Erbfolge?16. Das Gesetz bestimmt die Erbfolge=Ordnungunter den rechtmäßigen Erben. 723.Was