304 H. Karolinger. § 21. Italien.
gerade in diesem Jahrhundert ausführlicher und reicher wurden, sodafs sie sich mit den Reichsannalen vergleichen lassen. In Bezugauf die Darstellung und historische Kunst stehen sie aber weit da-gegen zurück; es scheint den Verfassern ein solches Bestreben ganzfern gelegen zu haben. Doch finden wir auch hier in der zweitenHälfte des neunten Jahrhunderts eine nicht unbedeutende wissen-schaftliche Thätigkeit, einen Kreis von gelehrten Geistlichen, wie eruns lange nicht wieder begegnet. Der Bibliothekar Anastasius 1 ),dem man früher die ganze Sammlung der Pabstleben zuschrieb, eingelehrter Mann, der verschiedene "Werke aus dem Griechischen über-setzt hat, ist vielleicht der Verfasser des Lebens Nikolaus I, jenesgewaltigen Pabstes, der den schwachen Karolingern gegenüber dieWeltherrschaft des römischen Stuhles schon dem Ziele nahe führte.Auf den "Wunsch eines Diaconus Johannes, der eine Kirchen-geschichte schreiben wollte, stellte er nach dem Vorgang des Cassiodor,den er jedoch nicht nennt, aus griechischen Quellen eine neueHistoria tripartita zusammen 3 ). Dieser Johannes ist vermuthlich der-selbe, welcher auf Befehl Johannes VIII mit Benutzung der schonfrüher gemachten Auszüge aus dem Registrum die Vita GregoriiMagni verfafste. Die von ihm begonnenen Gesta S. Clementis voll-endete Bischof Gauderich von Velletri 3 ).
auf Hadrian II (867—872), nebst einer unvollständigen Vita Stephani V(885—891) ed. Bianchini, Romae 1718, 4 Voll. fol. Vignolius, Romae1724, 3 Voll. 4. unvollendet. Murat, SS. III nach Bianchini: vgl. BaehrS. 261—271. Nach Schürer, Hist. Jahrb. XI, 425ff. ist die V. Stephani IIvon dem Primicerius Christophorus verfafst, welcher den Pabst als Notariusregionarius auf seiner Reise in Prankreich begleitet hat. Nach Kr. in derRec. von Mock de donatione Caroli Magni (Centralbl. 1862 Sp. 76) ist dieV. Hadriani I (772—795) erst 20—30 Jahre nach dessen Tod abgefafstund scheint von demselben Vf. wie die V. Leonis III (795—816); nachF. 0. Krosta de donationibus a Pippino et Carolo Magno sedi apostolicaefactis, Königb. Diss. 1862 S. 46 erst nach 829. Vermuthungen über Inter-polation der V. Hadr. (c. 41—43) s. NA. VII, 228. ; X, 201. XIII, 236.Seheffer-Boichhorst hält die Vita für gleichzeitig, aber die Grenzbestimmung„id est a Lunis-Beneventanum" für Interpolation; zustimmend Diekamp, Hist.Jahrb. VI, 637. Stücke der verlorenen V. Eugenii II (824—827) vielleicht inPauli D. Cont. Romana ed. Waitz 200—203, vgl. B. Simson, Ludwig d. Fr. I,230, "Waitz S. 200 über die in d. Cont. benutzten, aus Lauresh. u. Lauriss.gemischten Annalen, ähnlich denen im cod. Christ. 213. Die von Widovon Osnabrück im Cod. Udalr. (Bibl. V, 340) erwähnte Scriptum dequerimonia Romanorum über Ludwigs II Gewaltthaten 864 scheint verlorenzu sein.
') lieber ihn vgl. Hergenröther, Photius II, 230—240.
-) Ueber sein Verhältniis zu Theophanes Car. De Boor, TheophanisChronologia II, 400.
3 ) Mab. Mus. Ital. I, 2, 78. Acta SS. Mart. II, p. *15. Vorrede undVarianten im Floril. Bibl. Casin. IV, p. 373—390, e cod. Casin. 234.