156 H- Karolinger. § 4. Karl der Grofse.
verschafft hatte, welche Einhard benutzte, so wurden auch Samm-lungen alter Inschriften mit gröfster Sorgfalt zusammengestellt unddie Siglen der Juristen gesammelt und erklärt 1 ).
Am Hofe hatte sich aus alter Zeit immer eine Hofschule er-halten 3 ). Diese wurde durch Karl neu belebt; er selbst, seineKinder, seine Hofleute, nahmen an dem Unterrichte und den Hebun-gen Theil. Es erwuchs daraus neben der eigentlichen Schule eineförmliche Akademie, welche Karl und seine vertrauteren wissen-schaftlichen Freunde zu regelmäfsigen Sitzungen vereinigte 3 ). Inähnlicher Weise wie an den arabischen Höfen dieser Zeit, wurdenhier poetische Episteln gewechselt, wissenschaftliche Aufgaben ge-stellt und beantwortet, Räthsel aufgegeben und gelöst. Alle führtenhier Namen aus der Vorzeit, in denen heidnische und christlicheErinnerungen in seltsamer Mischung erscheinen. So hiefs Karl selbstDavid, Alcuin Flaccus, Einhard Beseleel nach dem kunstreichenErbauer der Stiftshütte, Riculf Damoetas, Beornrad von Sens Samuel,Angilbert Homer; Audulf der Seneschalk und der Kämmerer Megin-frid führten die idyllischen Namen Menalcas und Thyrsis. Nasonannte sich selbst ein Dichter Modoin oder Muadwin, der von 815bis nach 840 Bischof von Autun gewesen ist. In sehr ungelenkenIdyllen feierte er David, den Kaiser, als Friedensfürsten und be-warb sich um dessen Gunst 4 ). Die Standesverschiedenheiten derGegenwart wurden durch solche Verhüllung auf diesem Gebiete in
') Notae juris aus Probus und einer jüngeren Sammlung sind im Cod.Einsidlensis. Schon Karl dem Grol'sen selbst aber überreichte Magno,Erzbischof von Sens (801—818), eine Zusammenstellung der bei den Altenin juristischen Schriften gebräuchlichen Abkürzungen, zusammengestellt auszwei anderen, die ihm in die Hände gekommen waren. Mommsen, Later-culus notarum in Gramm. Latt. ed. Keil IV, 285, 315. Ueber eine durchihn veranlafste Formelsammlung Zeumer, NA. Vt, 79. Karls Sorgfalt fürdie Berichtigung verderbter Abschriften preist der Schreiber Winidhariusim Wiener Codex 743:
Qui sternit per bella truces fortissimus heros,Rex Carolus nulli cordis fulgore secundus,Non passus sentes mendarum serpere libris,Et bene correxit studio sublimis in omni.
(Dümmler, Poet. I, 89.)■) Für Pippins Zeit nachgewiesen von Leon Maitre, Les ecoles epi-scopales (Paris 1866) S. 34—37. Vgl. Rud. Sohm: Die fränkische Reichs-u. Gerichtsverfassung S. 342 über das commendare ad regem. Simson II, 570 ff.3 ) Oebeke, De Academia Caroli Magni. Aachener Gymn.-Progr. 1847.') Diese früher ganz unbekannten Dichtungen sind durch E. Dümmlerzuerst bekannt geworden, Poet. I, 382—392, und nach Entdeckung derDarmst. Hs. wieder NA. XI, 75—91 herausgegeben; vgl. Ebert II, 64—68.Trotz der sehr fehlerhaften Form sind die Gedichte nicht unbeachtet ge-blieben, und wurden von Ermanrich stark ausgebeutet.