Ottos Chronik. 275
Diese Auffassung beherrscht das ganze Werk, und die philoso-phisch-theologische Behandlung des Stoffes ist durchaus als dieHauptsache zu betrachten, nicht die historische Forschung, wennauch uns der letzte Theil des "Werkes nicht unwichtige Nachrichtendarbietet, und Otto keineswegs ohne historische Kritik verfuhr.So erwähnten wir schon, dafs er die Lügenhaftigkeit der Leidens-geschichte des Erzbischofs Thiemo von Salzburg nachgewiesen hat;ebenso widerlegte er die Fabeln im Leben des Pabstes Silvester(VI, 1) und verhehlt nicht seine Bedenken gegen die berüchtigteSchenkung Constantins (IV, 3). Auffallend aber ist seine Unsicher-heit in Bezug auf die wichtigsten staatsrechtlichen Fragen der Zeit.Sein Bericht über das Wormser Concordat von 1122 ist durchausungenau 1 ), und er scheint die Ansicht zu theilen, dafs nach einembesonderen Vorrecht im römischen Reiche die Wahl der Fürstenallein, ohne Rücksicht auf Verwandtschaft, über die Nachfolge ent-scheide. Es ist das ein einzelnes Beispiel unter vielen von denschädlichen Folgen der grenzenlosen Nachlässigkeit, mit welcherman das Reichsrecht der Vergessenheit anheim fallen liefs, und auchdie wichtigsten Beschlüsse und Gesetze in keiner authentischenSammlung aufbewahrte, während die Kirche nicht nur ihre Rechte,sondern auch ihre Ansprüche in den Sammlungen des canonischenRechtes jedem ihrer Mitglieder als unabänderliche Basis ihrer Stel-lung stets gegenwärtig erhielt 2 ).
Die Chronik Otto's verbreitete sich rasch, besonders im süd-östlichen Deutschland. Zahlreiche Handschriften sind noch vorhan-den, und nachdem man früher nur den Abdruck einer einzigenwiederholt hatte, ist nun von R. Wilmans auf umfassender Grund-lage die erste kritische, freilich auch nicht allen Anforderungen ge-nügende Ausgabe hergestellt worden 3 ). Sie wurde viel gelesen, von
2 ) Diese Thatsache wird nicht erschüttert durch die Bemerkungen vonE. Bernheim, Zur Gesch. d. Wormser Concordats (Gott. 1878) S. 31 u. 55bis 62; Forsch. XX, 375.
2 ) Dafs Otto auch eine Hist. Austriaca geschrieben, Lazius diesenoch besessen hätte, ist ein Irrthum. Wilmans S. 92 d. Vorr. nahm es alsrichtig an, aus Mifsverstand von Gesta I, 10, welches sich auf Chron. VII.9 bezieht; s. H. Kohls Uebers. d. Chronik, S. VII; Dewitz, Würdigungv. Bruno (Offenburger Progr. 1881) S. 17.
3 ) Dabei ist zu bemerken, dafs sie lange vor dem Abdruck fertig ge-legen hatte, wodurch einige schon veraltete Citate sich erklären. S. 911. 39 ist in dem Epit. v. 3 zu lesen: Si proavi vel avi. 252, 36 volutatist. voluntati. 256, 35, imperatores und 257, 24 a Mediolanensibus, mit Cus-pinian. 489, 2 quoniam statt quum. Bernheim S, 2 tadelt, dafs der Textder benutzten philos. Schriften nicht verglichen ist. Scheffer-BoichorstMG. SS. XXIII, 658 n. 55 bemerkt, dafs Albricus in seinen Citaten einen
18*