256 v - Staufer. § 2. Die Zeit Lothars und Konrads.
von einem Augenzeugen herrührende Bericht über Lothars letztenitalienischen Feldzug entnommen ist, nebst den Nachrichten aus denersten Jahren Konrads, bei welchen die Handschrift des Annalisten1139 abbricht. Weiter haben sich auch die Nienburger Annalenbis jetzt nicht nachweisen lassen 1 ).
Der Sächsische Annalist selbst, ein Autor, über dessenPerson wir nichts wissen, der aber sicher ins Bisthum Halberstadtgehört, schrieb nach der Mitte des zwölften Jahrhunderts 3 ) einegrofse Reichsgeschichte in Annalenform vom J. 741 an, mit beson-derer Rücksicht auf Sachsen 3 ). Der Fleifs und die Gelehrsamkeitdes Verfassers sind bewunderungswerth, namentlich die ganze säch-sische Litteratur war ihm bekannt und dazu die Chronik Ekkehards,die er in umfassender Weise ausgeschrieben hat. Er hat nämlichdiese Quellen fast gar nicht verarbeitet, sondern mehr oder wenigervollständig abgeschrieben und auf diese Weise eine ungeheuere Com-pilation zu Stande gebracht, die wenig schriftstellerischen Werthhat, aber vor der späteren Litteratur sich sehr vortheilhaft aus-zeichnet durch die Sorgsamkeit der Arbeit und die Zuverlässigkeitder Angaben, da er durchgebends die besten Quellen benutzte undnoch frei ist von der Fabelsucht der Späteren. Seine Bedeutungfür die Gegenwart beruht grofsentheils auf dem zufälligen Umstände,wie weit seine Gewährsmänner uns noch erhalten sind. So habenseine Auszüge aus Regino, Widukind, Thietmar, Adam, Bruno, Cos-mas u. a. wenig Werth für uns; um so wichtiger aber ist dagegendie Benutzung der Paderborner, Rosenfelder u. a. Annalen und dereben erwähnten verlorenen Quellenschriften, die er mit verständigerAuswahl und meistentheils wörtlich ausschrieb. Als seiner beson-nenen und nüchternen Art entsprechend konnte es erscheinen, dafser von der Sagengeschichte nur wenig aufnahm; doch hat J. Voigt(oben S. 254) darauf hingewiesen, dafs er bei dem früher angenom-
J ) Giesebrecht IV, 380 spricht die Vermuthung aus, dafs die Fort-setzung bis 1149 gereicht habe, ohne Gründe dafür anzugeben; dagegenverwirft er die von Weiland angenommene directe Benutzung im Chron.Montis Sereni. Nach Herre wären sie 1135 im Kloster Bergen geschriebenund bis 1152 fortgesetzt, Heinemann vermuthet eine Fortsetzung bis 1164und vielleicht weiter.
2 ) Nach 1158, wie R. Wilmans, Westf. Kaiserurkunden S. 109—112aus der Benutzung des in Corvey vermehrten Cod. Brux. des Thietmarerweist.
3 ) Annalista Saxo ed. Waitz, MG. SS. VI, 542—777. üebers. vonWinkelmann 1864 (Geschichtschr. XII, 6), mit Ausschlufs der aus bekanntenQuellen entlehnten Stücke. Gegen Benutzung Lamberts Holder-Egger, NA.XIX, 163. Vgl. über das Verhältnifs zu Ann. Magdeb. und Palid. unten§ 19.