12 IV. Salier. § 2. Konrad II. Wipo.
liehkeit verhinderte ihn aber häufig, dem kaiserlichen Hoflager zufolgen, und er scheint dann in seiner Heimath zurückgeblieben zusein, nämlich in Burgund, denn die specielle Berücksichtigung diesesLandes in seinen Schriften und die Berufung auf den Bischof vonLausanne als seinen Gewährsmann lassen kaum daran zweifeln, dafser dort zu Hause war. In besonders nahem Verhältnifs stand erschon bei Kaiser Konrads Lebzeiten zu dessen Sohne und NachfolgerHeinrich, an dessen Hofe er in gleicher Stellung blieb, und dem erauch die Lebensbeschreibung seines Vaters überreichte. Es ist wohlnicht zu bezweifeln, dafs er auch an der Erziehung Heinrichs An-theil gehabt hat.
"Wir wissen nicht, wo Wipo seine Bildung erhalten hat; er waroffenbar mit der classischen Litteratur vertraut und behandelte dieSprache der damaligen Zeit mit grofser Leichtigkeit und Sicher-heit. Eine besondere Vorliebe hatte er für rhythmische gereimteDichtung, und auch darin zeigt er Geschmack und Gewandtheit;noch jetzt hat sich im kirchlichen Gebrauche die von ihm verfafsteschöne Ostersequenz Victimae paschali laudes erhalten 1 ). Manchesvon seinen Gedichten ist verloren; erhalten sind seine 1027 oder1028 für Heinrich III als Knaben verfafsten Denksprüche, Proverbia,in ihrer Art vortrefflich 2 ), und der Telralogus, welchen er demselbenals König "Weihnachten 1041 in Strafsburg überreichte 3 ), in fliefsen-den Hexametern, die nach damaligem Geschmacke gereimt sind.In anmuthiger und geschickter "Weise ist hier das Lob des Königsmit guten Ermahnungen gemischt, und darunter befindet sich auchder oben (S. 5) schon erwähnte gute Rath, er möge doch seineGrofsen dazu anhalten, ihre Söhne in die Schule zu schicken undsie Recht und Gesetz kennen zu lehren 4 ). Bei jeder Gelegenheit
zehnten Jahrhundert als rechtsgeschichtliche Quellen, München 1855, unddessen Einleitung zu der Sammlung: Briefsteller und Formelbücher deselften bis vierzehnten Jahrhunderts (Quellen und Erörterungen IX), Mün-chen 1864. Ueber eine aus Italien nach Frankreich gekommene Ars dic-taminis des Magister Bernhardus gegen die Mitte des 12. Jahrh. in einerStaveloter Handschrift, Anz. d. Germ. Mus. XVI, 189—194.
») S. Schubiger S. 93 u. Tab. VIII. Opera ed. Brefslau p. 51.
2 ) Z. B. Decet regem discere legem.
Legem servare, hoe est regnare.
Notitia litterarum lux est animarum.
Bene credit qui neminem laedit.Ueber Anklänge an die Vulgata May, NA. V, 196. Die von B. Pez be-nutzte Tegernseer Bandsehrift, wo der Vf. Henricus genannt wird, ist jetztCod. lat. Monac. 19411, NA. XII, 447. XVII, 35.
3 ) Steindorff, Jahrbücher unter Heinrich III, I, 127.
4 ) Seberers hieran geknüpfte Vermuthung widerlegt Dümmler, AnselmS. 12 n. 1. Die Verse lauten: