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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(72)M. V. R.Wiederhohlung.Einländische Acker-Länderey perRthl. Alb. Hel. angeschlagen facitWein=Garten per Rthl. Alb. Hl. angeschlagen Busch per Rthl. Alb. Hl. ertragenBenden per Rthl. Alb. Hl.Garten und Hauß-Platzen per Rthl. Al. Hl. Baum-Garten per Rthl. Alb. Hl.-Weyer per Rthl.Al. Hl.Oed und wuste Länderey so ausverpfachtet fürOed und wüste so nicht ausverpfachtet werden könnenSo in Rechts-Streit und dannoch in denen Steurencollectirt werden ad Rthl.Alb. Hl. So in Rechts-Streit aber nicht collectirt werden.Sm. Einländisch.Ausländisch so per Rthl. Alb. Hl. angeschlagen Ausländisch so nach dem Matricular-Contingent angeschlagen, der Morgen per Rthl. Alb. Hel.Sm.Ausländisch.Gewinn- und Gewerb gebende Länderey als oben dieEinländische angeschlagen per Rthl. Alb. HelGewinn- und Gewerb gebende Länderey, so wegendarauff dermahlen befindlicher Eigenthümberenoder Hoff-Jüngeren nicht angeschlagen werden.Dem Gewinns-Anschlag untergebener Morgen-Zahl.Sm.NB. Dahe aber in ein oder anderen Dorff obspe-cificirte Länderey nicht in Anschlag bis dahin gewe-sen, muß solches alhie folgender Gestalt eingeführtwerden:Item befindet sich in diesem Dorff an Länderey, sojedoch nicht Frey-Adlich, auch bis dahin in keinenSteur-Anschlag gewesen.Bruch, Benden, Wiesen, oder Weiden Baum=GartenGarten mit oder ohne Hauß-Platz Hauß-Platz mit oder ohne Garten Busch oder Holtz-Gewächs WeyerSm. So in keinen Anschlag, auch nicht Frey-Adelich.

Rthl. Al. Hl.

Ne-