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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(69)SLänderey so des Anschlags halber in Rechts=Streit in denSteuren aber nicht collectirt werden.Freyherrvon N. zu N. hatRthl. Al. Hl. Rthl. Al. Hl.M. V. R.10Acker=Land davon die Steurenvorhin zahlt worden vonJahren aber nichts mehr.zu N. hatWolff N.Benden so ab Anno 1675. Steuren zahlt haben sollen, darvonjetzo nichts abgeführt wird.

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