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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
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(67)Oed und wüst liegende Ländereyen so nicht ausverpfachtetwerden können.Arnold N. zu N. hat ab Anno bis | Rthl. Al. Hl | Rthl. Al. Hl.Mr. V. R. hiehin liegen lassenAcker=Land so gantz sandig und3 1 2schlecht- " - - " - "-zu N. hat vom Jahr wůſtViet N.liegen lassenBenden so gantz naß und saur1= 2-Merten N. zu N. hat ab Annodie Steur liegen lassen2 - Weyeren so gantz faul und nichtzu nutzenS. "O2

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