Frembde vnbekante kremer.xiiijIn vnd außwendige Betteler.Kesselbüsser, Glaß, Pott vnnd Düppentreger, Schorrenstein-feger / Geuchler / Lotterbüben / Bossenmecher / rc. xiiijAllein auff offenbaren Marckt feyl zu haben / vnd nit von haußzu hauß zugehen / noch bey den Haußleuthen essen / drinckenoder Herberg zu gesinnen.Frembde, vnbekante, so allerley salben, gekreuter, Triackel,Rattenkraut / vnd andere betrügliche waren verkauffen. xoFrembde vnbekante Müssiggenger.Starcke vnd gesunde / jnlendige / bekante Müssiggenger. xvixvijHeyden oder Zigeuner.Ergerlich, vnehrlich leben vnnd beywonen, auch offentlicherxvijEhebruch / vnd andere laster.Notzucht, da Frawen oder Junckfrawen mit gewalt, vnndwider jren willen jr ehr abgenommen.Entschacken oder verfüren Frawen oder Junckfrawen / widerxviijjren vnd der Eltern willen.Da bey leben eines Ehegemals ein ander Man oder Weib ge-xviijnommen würdt.xviißHeimliche trew wider der Eltern willen.Trunckenschafft / vnnd das nöttigen in dem zutrincken zuuermeiden.Ordnung der Wiertsheuser vnd Herbergen.Wucherliche Contracten / auch Monopolien vnd fürkeuff. xxKeine fruchten, so noch auff dem feld stehen, zuuerkauffen,noch zugelden.Von handthabung obgesetzten Edicts vnnd Articul.Ende des voraußgangnen Edicts.
Druckschrift
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
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