Druckschrift 
Ordnung wes vnser || Wilhelms Hertzogen zu Gulich || Cleue vnnd Berge/ Grauen zu || der Marck vnnd Rauenszberg/ || Herren zu Rauenstein / [et] c.|| Ambtleut vnnd Beuelha-||ber in bedienung irer ||Ambter sich zu-||halten
Entstehung
Seite
IX
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Die vnderthanen bey gueten gewonheiten / altem herkomen vnd freyhei-ten zu halten.Leichßfalß sollen sy vnsere vnderthanen / beyguten gewonheiten / altem herkomen vnd freiheiten halten / wie sich geburt.Von den Zollen.Nser Zöll halber sollen sy daran sein / dasdie nit entfuͤrt / oder vmbwege gebraucht /Auch mit Ordnung / vermoͤge vnser Zoͤll-ner beuelch / vffgehaben werden.Wie es zu halten mit den guetern sogestolen / bey den todtē gefunden /oder da schiffbruch geschehen.V dem sollen sy vffsicht haben / das niemandt diegueter so gestolen / bey denn todten gefunden/oder da schiffbruch geschiet were / ohn jr erleub-nuß anfange. Es sollen auch gerurte unsereAmbtleute vnd Beuelhaber solich guet von vnsert wegen in gueter gewarsam anhalten / ohne des zuge-niessen oder verbꝛingen zulaſſen/ Sonder von vns dar-uber beuelchs zugewartten.Verthe-