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Ordnung wes vnser || Wilhelms Hertzogen zu Gulich || Cleue vnnd Berge/ Grauen zu || der Marck vnnd Rauenszberg/ || Herren zu Rauenstein / [et] c.|| Ambtleut vnnd Beuelha-||ber in bedienung irer ||Ambter sich zu-||halten
Entstehung
Seite
IV
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iiijWannehe vnd wie Sequestrationzugestatten.Je sollen kein Sequestration liederlich ge-statten / Dan in streitiger Possession / vnndda jrer vil sich der erledigter erbschafft an-massen / oder da es sunst die Rechten vergonnen / Wie auch vnsere außgangene Poli-cey Ordnung / am sibenvnnd sibenzigistenn blat / vnder-anderm mitbringt / Das niemand zur abtrag einicherbruchten sal getrungen werden / der sich mit Recht be-gert zuuerthedingen / oder nit straffbar erkent / nochabtrag zuthun bewilligt hette.Auß dem Kommer oder Rechten nit zuentweichen / Auch kein vngeburliche Pandtkerung zu-gestatten.Eben dem sollen sie mit vleiß daran sein /das niemand auß dem kommer oder Rechten entweiche.SDergleichen das kein vngeburliche Pandtkerung ge-schehe.Da aber solichs von jemand freuentlich furgenomen /denn oder dieselbige darfür wie sich geburt zustraffen /Auch vnserem Bꝛuchtenmeiſter vnnd Landtſchꝛeiberanzuzeigen.Nie-