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Ein verschlossenes Land
Entstehung
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297
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Vertragsentwurf. 297

Metalle in Barren können zollfrei ein- und ausgeführtwerden.

Art. XVII. Bis zur Ratification der Specialverträgebehält sich die coreische Regierung das Recht vor, denHandel zwischen Fremden und eoreischen Unterthanen zuuntersagen.

Art. XVIII. Von dem Wunsche beseelt, beim Ein-tritt in den Verkehr mit fremden Völkern ihren Eifer undguten Willen zu zeigen, verpflichtet sich die coreische Re-gierung, eine Gesandtschaft aus hohen Würdenträgernmit den nöthigen Accreditiven an die Höfe der grosseneuropäischen Mächte und an den Präsidenten der Ver-einigten Staaten von Nordamerika zu senden.

Art. XIX. Der Endzweck dieser Gesandtschaft ist:

1) Die fremden Mächte der Freundschaft Sr. Maj. desKönigs von Corea zu versichern.

2) Die Specialartikel der Freundschafts- und Handels-verträge, denen dieser provisorische Vertrag zurGrundlage dienen soll, definitiv festzustellen und ab-zuschliessen.

Zu diesem Behufe sollen die eoreischen Botschaftermit Vollmachten versehen werden, und verpflichtetsich die coreische Regierung auf das feierlichste,solche durch ihre Gesandten abgeschlossene Ver-träge anzuerkennen und zu ratificiren.

Es soll den eoreischen Gesandten freistehen, aussermit den Mächten, bei welchen sie besonders be-glaubigt sein werden, auch Verträge mit solchenLändern abzuschliessen, bei denen sie nicht aecreditirtsind, die jedoch wünschen mögen, in freundschaft-lichen Verkehr mit der eoreischen Regierung zutreten.Art. XX. Die Verträge sollen in chinesischer undcoreischer Sprache abgefasst und in die Landessprache