134 Viertes Kapitel.
worden ist. Die Octroyirung dieses Kalenders wurde ge-wissermaassen als ein Act der Anerkennung des Vasallen-thums der coreischen Könige seitens der chinesischen Re-gierung betrachtet und alljährlich mit der coreischen Ge-sandtschaft, die die tributpflichtigen Abgaben nach Pekingüberbracht hatte, nach Corea gesandt. Heutzutage zähltman daselbst indess nach der Zahl der Regierungsjahredes jeweiligen Herrschers und nicht, wie vordem, nachdenen der chinesischen Kaiser. Die Beibehaltung diesesKalenders mag wol an der Bequemlichkeit, vor allem aberan der Unfähigkeit der coreischen Gelehrten liegen, einenKalender herzustellen, und man hat es daher bei dem altenHerkommen bewenden lassen. Die Monatsrechnung undDaten aller amtlichen coreischen Schreiben, die ich erhal-ten, stimmten auf das genaueste mit den gleichzeitigenchinesischen Daten überein.
An einer andern Stelle x habe ich bereits der Befehls-haber der Land- und Seemacht, nach ihrem Range undihren Titeln, Erwähnung gethan. Nach der Anzahl undden hochklingenden Titulaturen sollte man beinahe glauben,dass man es mit einer an Stärke bedeutenden Heeresmachtmit militärischer Ausbildung zu thun habe. Dem ist indessnicht so. Allerdings hat schon immer, auch in Friedens-zeiten, ein stehendes Heer existirt, das sich wol aufeinige tausend Mann belaufen mag, das in einzelnen Ab-theilungen in der Hauptstadt und den verschiedenen grossemfesten (d. h. mit Mauern umgebenen) Städten des Reichesvertheilt ist. Aber im Laufe der vielen Friedensjahre, diedas Land, genossen, war die Anzahl der wirklichen ver-wendbaren Soldaten auf ein Minimum herabgesunken, unddas Heer war wol auf dem Papier, aber nicht in Wirk-lichkeit vorhanden. Von ihrer Unantastbarkeit und Un-
1 Vgl. Kap. II, Staatsverfassung und Regierungsform.