Civil- und Militäradel. 95
alten Häuptlingsfamilien, ein, welche wiederum in zwei Ab-stufungen, die Niang-pan oder „zwei Klassen" zerfallen, denCivil- und den Militäradel. Von diesen beiden Adelsklassen,unter denen von jeher ein starker Grad von Eifersucht ge-herrscht hat, ist der Civiladel der bei weitem mächtigereund bedeutendere Zweig, welcher dem Militärstand mit Er-folg viele Privilegien und Rechte streitig gemacht und den-selben auf den zweiten Rang zurückgedrängt hat. Nur zuKriegszeiten tritt insofern eine Aenderung zu Gunsten desletztern ein, als sodann dem obersten Befehlshaber der Trup-pen eine fast dilatorische Machtvollkommenheit zusteht,welche derselbe auf die untern Grade der Offiziere aus-dehnen kann — unter allen andern Verhältnissen rangirendie Militäredeln unter dem Civiladel, und die erstem habensich sogar gefallen lassen müssen, in Friedenszeiten dengraduirten Gelehrten an Rang nachgestellt zu werden, selbstwenn diese nicht einmal ein Mandarinat bekleiden.
Diese beiden Adelsklassen besitzen das besondere Vor-recht, sich am Hofe des Königs aufhalten und um diePerson desselben sein zu dürfen, und im Laufe der Zeithaben sie die ausschliessliche Berechtigung der Aemter-bekleidung an sich gerissen, die von den Civiledeln durch Be-setzung der höhern und niedern Staatsämter und Würden,und von den militärischen Edeln durch das Innehaben derin ihre Branche schlagenden Chargen behauptet wird. Aller-dings steht es dem Könige frei, den Adel an solche Per-sonen zu verleihen, die er entweder für wichtige geleisteteDienste belohnen oder die er einem Günstling zu Liebefordern will. Ein solcher Fall tritt indess höchst seltenein, und dann nimmt derselbe gewöhnlich die Form der Er-thcilung des Mandarinats über einen bestimmten District an,womit gleichzeitig die Ausbeutung desselben zu Gunstendes so Beförderten eingeschlossen ist. Eine solche Er-höhung und Ernennung, hat sie einmal stattgefunden, adelt