38 Zweites Kapitel.
solchen Einrichtung ist gewiss nichts einzuwenden, um soweniger, wenn sie in despotisch regierten Ländern, wieCorea, aufrichtig durchgeführt wird, wo die Beamten, so-bald sie den Augen der Centralgewalt entrückt sind, ziem-lich unumschränkt wirtschaften und despotischer auftreten,als selbst der Regierung lieb sein kann. Wie es heisst,hat die stricte Durchführung dieses Systems in alten Zeitenso erspriesslich gewirkt, dass der Frieden und die Wohl-fahrt des ganzen Landes, wie die Wohlhabenheit der Ein-wohner dadurch sehr befördert und gehoben worden sind.Die japanesische Chronik erwähnt in Bezug auf diesenGegenstand indess des Umstandes nicht, dass die mitdiesem Aufsichtsamt betrauten Beamten nur geheim und zuFuss reisen durften, auf das behutsamste aufzutreten hatten,und dass sie für den Nothfall mit so weitgehenden Voll-machten ausgerüstet waren, dass sie selbst solche Beamte,die sie in der Ausübung von Vergehen und Gesetzwidrig-keiten betrafen, auf der Stelle zur Rechenschaft ziehen undsogar absetzen konnten. Allerdings wusste jedermann vonder Existenz einer solchen Aufsichtsbehörde, niemand kannteaber die einzelnen Mitglieder derselben, da dieselben in denverschiedenartigsten Verkleidungen auftraten und beständigihren Wirkungskreis in den verschiedenen Provinzen undDistricten wechselten, sodass diese Geheimpolizei mit Erfolgagiren konnte.
Wären die Zustände, wie wir sie eben geschildert haben,heutzutage noch dieselben wie vor Zeiten, so würde dasVolk, auf so energische und thatkräftige Weise vor Ueber-griffen und Unterdrückungen seitens der Beamten von obenherab geschützt, kaum Ursache haben, sich über seine ab-solute Regierung zu beklagen. Leider sind dieselben jedochim Laufe der Jahre, wie manche andere Institutionen, mehrund mehr in Verfall gerathen, und der Friede des Landeswie der Wohlstand der Bevölkerung hat darunter leiden