xvi Bmleitimg.
der lateinischen Abkürzung für -rum darzustellen, das erste ist ein reines Hervor-hebungszeichen; es hat mit einem q nicht die entfernteste Ähnlichheit und kannschon darum nicht quaestio bedeuten, weil das bei V. 2131 sinnlos wäre, mdasselbe Zeichen erscheint. Endlich muß wenigstens die Frage gestellt werden, obder Rubrikator, der doch mit der blauen und roten Tinte umging, nicht auch m\den blau- und rotgeschriebenen Append.ices der Dichtung zu tun hat. P. gehtüber diese Möglichkeit vielleicht zu unbedenklich hinweg und münzt den ganzenAnhang ohne weiteres biographisch für den Schreiber aus (Diss. S. 3). Bas liegtauf Grund des ersten Stückes (S. 245,1 — 7) gewiß nahe; immerhin ist zu bemerken,daß nicht nur die Schrift, namentlich in den roten Teilen, einen etwas anderen,ungleichmäßigeren Eindruck macht, sondern daß sich auch einzelne orthographischAbweichungen zeigen (vor allem das mehrmalige ei für e in eiv, leir). Mißt makihnen Gewicht bei, so versperren sie auch den naheliegenden Ausweg, im Schreibet'und im Rubrikator dieselbe Person zu sehen, eine Annahme, gegen die sid<■übrigens auch sonst noch Bedenken geltend machen lassen. So fällt es auf, daldie rote Interpunktion des Rubrikators, soweit sie selbständig ist, gelegentlichBesonderheilen gegenüber der Praxis des Schreibers zeigt (vgl. die Fälle § 5 III)'In dem blauen Stück begegnet neben roten Reimpunkten auch eine rote Korrektur(s. Anm. zu 245, 7): das scheint noch eine weitere Eventualität zu eröffnen, dalsich nämlich Schreiber und Rubrikator in das blaue und die roten Stücke de$Anhangs teilen. Aber zu einer sicheren Entscheidung reicht das Material kam«aus. Die Frage hat ja nicht allzu viel auf sich; und wenn auch ins Unsicher^gerückt ist, wessen Hand die Subscriptio mit dem genauen Datum unter dasGedicht geschrieben hat, so ist damit noch nicht viel verloren.
§ 8. Bie Handschrift zeigt verschiedene Benutzungsspuren. Ein Lesetwohl des 15. Jhs. hat den V. 3424 durch übergeschriebenes dri zehenden verbessert(vgl. Anm.). Germanistisch geschult war der Benutzer des 19. Jhs., der mit denBleistift in der Hand das ganze Gedicht sorgfältig durchlas und nicht <nmsprachliche Eigentümlichkeiten durch Bandstriche hervorhob, sondern auch Fehle!in großer Zahl verbesserte, freilich meist nur die offenkundigsten. Sehr vielweniger erfreulich sind die Spuren, die ein anderer neuerer Benutzer hinterlassenhat: V. 12152 hat er eine eigenmächtige Rasur und Korrektur vorgenommen (1Anm. und § 3); die Spalte 20"' hat er mit Tinte verschmiert, so daß die Versi2744 f. teilweise unleserlich geworden sind (vgl. Anm.); in VV. 6141 ff. und 917§hat er eine ganze Reihe von Wörtern und Buchstaben nachgezogen, und zwafallem Anschein nach, weil er sie ebenfalls (wie auch V. 9521) verkleckst und dornüberradiert hatte. Wenigstens scheint die gleiche, tief dunkle Tinte darauf gtdeuten, daß hier überall dieselbe Schmutzhand am Werke war.
§ 9. Entsprechend den Grundsätzen der 'Deutschen Texte' gibt der Ab'druck die Handschrift buchstabengetreu wieder, abgesehen von folgenden Punkten-
Der Wechsel von i' und s ist zugunsten des s ausgeglichen. Die Hs. hatim Anlaut ausnahmslos f, soweit es nicht durch S eingeschränkt wird, ebenso iffi