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Lehrbuch der Geburtshülfe für Ärzte und Studierende
Entstehung
Seite
543
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Die künstliche Eröffnung des Muttermundes. 543

iDie künstliche Eröffnung des Muttermundes.

a) Durch Dehnung.

Es kann unter dieser Ueberschrift so ausserordentlich viel Heterogenes unter-gebracht werden, dass zunächst eine Verständigung darüber nothwendig ist, wasund wie weit man eröffnen will. .

Soll im Anfang einer Geburt, wenn kaum die Eröffnung des Cervicalcanalesbegonnen hat und sich die Eispitze noch ziemlich weit über dem Orificium exter-num uteri befindet, eine künstliche Erweiterung eingeleitet werden, so steht derGeburtshelfer einer ganz ähnlichen Aufgabe gegenüber, wie in vielen gynäkologi-schen Fällen. Der ganze Kanal kann zwar eröffnet werden denn contre la forceil n'y a pas de resistance aber es erfordert eine viel zu grosse Gewalt, die Er-weiterung so rasch zu fördern, dass ein reifer Fötus oder nur die Hand des Ge-burtshelfers den Kanal passiren könnte. In den bezüglichen gynäkologischen Fällenwill man nur für 12 Finger dilatiren. Bei Geburten halten wir aber eine solcheDehnung par force für unmöglich, wesentlich in Hinsicht auf diejenigen Verhält-nisse, welche schon als Indicationen für künstliche Erweiterungen gegolten haben.Es gibt keine Geburtsstörung, bei welcher unter dieser Bedingung die vollständigeErweiterung durch Gewalt nicht gefährlicher wäre, als das Uebel selbst. Umdieser Begründung eine bestimmte Unterlage zu geben, deuten wir einzelne Vor-kommnisse an, z. B. Eklampsie, heftige Blutungen, Entbindung bei Moribunden,. um das Kind zu retten.

Von der geringen Erweiterung durch Quellmittel (Laminaria- und Tupelo-stifte, Pressschwämme) können wir hier ganz absehen, weil damit eine Eröffnungzum Durchlasse eines reifen Kindes überhaupt nicht erzielt werden kann. Eskommt dieses Verfahren nur zur Anwendung bei Einleitung der künstlichen Früh-geburt, bei der Entfernung von Blutgerinnseln, Abortiveiern u. dergl., wobei die voll-ständige Eröffnung gar nicht nothwendig ist.

Wo von einer zwangsweisen Eröffnung des Muttermundes währendder Geburt überhaupt nur die Rede sein kann, muss das Orificiumexternum uteri mindestens für mehrere Finger durch-gängig sein.

Diese Einschränkung 'ändert natürlich auch die Prognose, geht aber ja nichtzu weit; denn selbst bei einer Eröffnung des äusseren Muttermundes im Durch- messer von 1 2 Querfingerbreiten ist die nöthige Gewalt noch so gross, dass mansich mit möglichster Zurückhaltung und nur unter zwingenden Gründen zur ope-rativen Erweiterung entschliessen möge. In Fällen von Eklampsie würde diesesMittel wahrscheinlich nur die Anfälle vermehren.. Ist deren Gefahr so gross, dassman glaubt, wegen der Lebensgefahr rasch entbinden zu sollen, so wird durchdieses -Verfahren die Prognose für die Mutter gewiss nicht verbessert. Bei derEntbindung Sterbender kann allerdings von der Erweiterung in Verbindung mitIncisionen Gebrauch gemacht werden, weil hier die Rücksicht auf das mütterlicheLeben aufhört. Eine Indication dazu besteht aber nur in den Fällen, in denendas Kind noch lebt, die Agone lange dauert und die Geburt im Gang ist. DieAufschliessung des Muttermundes muss vollständig gelingen, denn sonst stirbt dasKind'noch während der Entwicklung ab und der Geburtshelfer würde zu bereuenhaben, die Rettung desselben nicht durch den Kaiserschnitt post mortem oder inagonia versucht zu haben. Denn wo zur Eröffnung des Muttermundes eine an-haltende Kraft nothwendig ist, geht die Entbindung niemals schnell vorbei- Nurbei starker Blutung wegen vorzeitiger Lösung der normal sitzenden Placenta oderbei Placenta praevia ist sie das einzige Hülfsmittel.