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Lehrbuch der Geburtshülfe für Ärzte und Studierende
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204
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204 Bie Behandlung der Nachgeburtsperiode.

die Neuentbundene, in der Absicht, dadurch die Nachgeburt auszu-treiben, aufstehen und gehen Hessen. Wir haben es nie wiederholt,weil die Betreffende an acutester Sepsis zu Grunde ging. Nun gibtCampe an, dass unter 100 Fällen die Hälfte der Placenten erstnach 6 Stunden erschien und darunter wieder bei 24 also bei 1 Vier-theil erst nach 12 Stunden. Es gibt nichts Einleuchtenderes als dieseZahlen für den Grundsatz, dass man alle andern Unbequemlich-keiten abgerechnet aus rein therapeutischem Ermessen nach einergewissen Frist eine von selbst nicht abgegangene Placenta heraus-befördern muss. Und wie waren denn die Gesundheitsverhältnisse derWöchnerinnen, deren Placenta über 12 Stunden unberührt gelassen wur-den? Nur 8 blieben ganz gesund; 10 hatten in den ersten 34 Wochen-bettstagen Fieber bis 38,4, bei 5 kamen Temperaturerhöhungen nach6 Tagen post partum bis zu 39° C. vor, mit leichten Blutungen verbun-den, und eine war so schwer inficirt, dass sie erst nach 80 Tagenentlassen werden konnte.

Es ist die Erfolglosigkeit und Gefährlichkeit dieser extremen Massregeldes vollkommenen Enthaltens von jeder Nachhülfe an Menschen schon genügenddurchprobirt Man vergleiche darüber den Passus vonKilian's GeburtslelireB.il.p. 825, wo er eine Gegeneinanderstellung der activen und passiven Methode gibt.Active Methode ist die Entfernung der Nachgeburt, wenn sie innerhalb gewisserFrist (2 3 Stunden post partum) nicht spontan erschien, während passive Methodedas absolute Gehenlassen bedeutete. Unter 285,611 Geburten kamen 2170malStörungen der Nachgeburtsperiode vor. Bei 2170 wurde dann die Placenta künst-lich entfernt, von denen 206 oder 9,5°/o starben. Die restirenden 49 wurden nachder passiven Methode behandelt, d. h. es wurde die Placenta liegen gelassen; 31oder 63°/" derselben starben. Man kann also sagen, dass die grosse Mehrzahl derFrauen, die aus irgend einem Grunde die Nachgeburt nicht spontan gebärenkönnen, zu Grunde gehen müsste, wenn ihnen nicht zur rechten Zeit Hülfe ge-bracht wird. Wie sollte man dies in unserer antiseptischen Zeit unterlassen, woja der Eingriff an Gefährlichkeit so ausserordentlich verloren hat!

Man kann bloss über die Länge der Frist streiten, auf welchenPunkt wir aber erst eintreten wollen, wenn wir die in Frage kommendenMethoden erwähnt haben.

Das bekannteste und jetzt üblichste Verfahren der Nachhülfe isteine Expression von aussen auf den Fundus uteri der Crede'scheHandgriff. Wenn auch nach Crede"s eigenen Angaben in vielenälteren Quellen vom Herausdrücken, vom Reiben mit der Hand u. s. w.die Rede war, so ist wenigstens in Deutschland diese einfache Hülfevor dessen Empfehlung nicht allgemein bekannt gewesen. Das ganzeVerfahren wurde schon mit dem ausgesprochenen Zweck aufgestellt,den Uterus gleich nach der Ausstossung des Kindes zu überwachenund in einfacher Weise der normalen Thätigkeit nachzuhelfen. Diefortgesetzte Controle der Gebärmutter durch die aufgelegte Hand, selbstnach Entfernung der Placenta, ist auch schon von Crede speciellgenannt worden. Wir können demnach keinen principiellen Unter-schied finden zwischen dem Crede'schen Handgriff und der Methodedes Dubliner Gebärhauses.