A. Inländische Wechselreduktionen.Verzeichniß einiger Münzsorten.In Friedrichs-24 Guldenfuß. | 20 Guldenfuß.d'or zu 5 Thlr.Gülden Kreuz. | Gulden | Kreuz | Thaler. | Sgr.Friedrichsd'or, August=KarlGeorgsd'or, oder Pistoler.41überhauptDeutsche Dukaten35 1 .440Maxd'or zu 2 Goldguld.Neue Louisd'or20 Frankenſtücke54Souveraind'or zu 3 Duk.181338Karolin zu 3 Goldgulden106 10Nach dem pr. Th.Preußiſche Thaler441Französische Kronenthlr.45 2 181 16½Brabanter2 151 16Konventionsthaler241 12Fünffrankenstücke — 221 1 581 10½1. Anmerkung. Nach dem 24Guldenfuß sollte eigentlich derfranz. Kronenthaler 2 Gulden 42 Kreuzer und der brab. Kronenthaler2 Gulden 38 Kreuzer gelten. Der oben angegebene Werth ist aberseit 1793 gesetzlich bestimmt. Der äußere Kurs der gangbaren Münz-sorten ist sehr veranderlich. Jedoch wird an manchen Orten das Stei-gen und Fallen derselben nicht in der Münzsorte selbst, sondern von100 angegeben. So stehen z. B. Friedrichsd'or jetzt 12½ proc. gegenCour., d. h. 100 Thlr. in preuß. Pistolen zu 5 Thlr. sind 112½ Thlr.in Silber. Franz. Kronenthaler thaten 1825 gegen ⅛ proc. Agio,wonach der jedesmalige Stand der Münzen leicht zu berechnen ist.In Wechselzahlungen wird, wie oben angemerkt, der Karolin zu9 ⅛ Florin und in Waarenzahlungen zu 11 Florin gerechnet, ſo daß46 Rthlr. oder Gulden Wechselgeld = 55 Rthl. oder Gulden Waaren-zahlung im 24Guldenfuß. Der Vereinsthaler von 1838 gilt, wieschon gesagt 2 Thlr. oder 3 ½ Gulden.2. Anmerkung. In Betreff der Goldmünzen ist noch zu merken,daß der Werth des Goldes gegen Silber veränderlich ist. So standfrüher der Dukat im 24Guldenfuß 5 Gulden. 1824 im Febr. wurdeer in Frankfurt zu 5 Gulden 38 Kr. notirt. In vorstehendem Ver-zeichniß sind alle Goldmünzen gegen Pistolen oder Friedrichsd'or zu 5Thlr. berechnet. Der Werth derselben, wie sie in öffentlichen KassenDiesterwegs u. Heusers Rechenb. 2. Ueb. 6. Aufl.
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