Wechselrechnung.er aber einen engl. Wechsel zu verkaufen, so erhält er für jedesPfund Sterl. 6 Thl. 23 ¾ Sgr.Anmerkung. In großen Handelsstädten gibt es vereidete und vonder Obrigkeit angestellte Personen, welche Auskunft geben, bei wemund in welchem Kurse Wechsel zu kaufen und zu verkaufen sind.Sie heißen Wechselmakler (courtiers) und sie erhalten für ihreBemühung gewöhnlich ⅛ proc. (⅛ ⅙) oder ⅙ proc. 1 von 1000(1 pro mille, 1 % als Maklerlohn (courtage oder sensarie).Uebrigens gibt es auch Makler, die für andere Personen Käufeund Verkäufe von Waaren abschließen, und dafür eine gewisseGebühr als Maklerlohn ziehen.a vista, a vue od. nach Sicht bedeutet, daß ein Wechsel gleich nachVorzeigung oder doch noch an demselben Tage bezahlt werden muß.Oft ist wohl bemerkt K. S., kurze Sicht (a court, Courts jours),in 8 oder 14 Tagen zahlbar; langsichtig heißt ein Wechsel, welchererst über 2 bis 3 Monat zahlfähig ist. Enthält ein Wechselbrief dieWorte prefix (prelisso), so muß er ohne Verzug an demselben Tage,an welchem er vorgezeigt wird, bezahlt werden.Bei dem Wechselgeschäft kommt, wie oben angemerkt ist, auchnoch der Ausdruck „Respekttage oder Diskretionstage“ vor. Manversteht darunter eine Zeit von einigen Tagen über den Verfalltagdes Wechsels hinaus, so daß der Wechsel erst einige Tage nach demVerfalltage bezahlt zu werden braucht. Berlin hat z. B. 3 Respekt-tage, Hamburg 12, Frankfurt a/M. 4, Amsterdam, Köln und Elber-feld keine. Uso heißt die gewöhnliche Wechselfrist.Unter den verzeichneten Kursen steht nun noch der Werth voneinigen Goldmünzen angegeben. Holländische Rand=Dukaten, alte zu4 Thl. stehen 18 proc. höher als cour. Geld oder 100 Thl., holl.Duk. zu 2¾ sind 118 Thl. cour.; eben so sind 100 Thl. in Fried-richsd'or zu 5 Thl. vom Jahr 1825 = 114½ Thl. cour. Der Werthdes Friedrichsd'or ist demnach: 100: 114½ = 5 : x oder 5 Thl.21 ¾ Sgr.; den jetzigen Werth (Aug. 1829) findet man nach demAnsatze 100: 113½ = : 5 x, wo x = 5 Thl. 20 Sgr.; der holl.Duk. 100: 118-¾ : x oder 3 Thl. 7 ⅓ Sgr.Was den Artikel Staatspapiere oder öffentliche Effekten,wie sie auch genannt werden, betrifft, von welchen oben nur einigeNummern aus dem Kurszettel stehen, so kann hier nur so viel dar-über gesagt werden, als zum Verstehen des Kurszettels nothwendigist. Staatsschuldscheine können zu 89 ¼ gekauft und zu 89 verkauftwerden, d. h. für 89¼ Thaler baar zu 4 Thaler jährlichen Zinsenoder beinahe zu 4 ¼ proc. erhalte ich einen Schuldschein von 100 Thl.Nennwerth, und im Verkauf dieser Papiere erhalte ich nach dem an-gesetzten Kurse für 89 ¼ Thl. nur 89. Für die erlegte baareSumme steht unter der Ueberschrift Z. F. der Zinsfuß angemerkt.Auf ähnliche Weise sind auch die engl. Anleihen, die Provinzial= undStaatsschuldscheine der verschiedenen Pfandbriefe zu verstehen.Bei einigen Staatspapieren findet man das Wort „coupons“ (Zinsen-scheine) erwähnt. Man versteht darunter Scheine uber verfallene
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