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2 (1892) Anmerkungen
Entstehung
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436
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43ß LXXXVII BENEDICTBEDREB ULAUHIS UNI) BEICHTE 1

slelu bei Kopilar aao. p. xlv und bei Miklosich denkschriflen der Wienerakademie phil.-hisl. kl. 24 (1876), 3 ff., wo übrigens dieses gelehrten an-sieht über das Verhältnis beider denkmäler modifiziert erscheint), der nachdem tode des Melhodius aus Pannonien nach Bulgarien zog und 916 starb.II legt insofern zeugnis ab für uralle religiöse Verbindung zwischen ka-rantanischen und pannonischen Slovenen. der schluss der predigt aberleitet zu C über; ergo, filioli, dei seivos advocate et eis peccala vestraenumerale et eis confitemini peccata vestra. U und C zusammengenommensind ganz angelegt wie zb. LXXXIX: anrede, abrenuncialio, confessiofidei, offene schuld, also nachbildung eines deutschen gollesdiensles, älterals irgend eines der uns erhaltenen einheimischen denkmäler gleichenInhalts und gleichen Zweckes. das glaubensbekennlnis beschränkt sichnoch auf das nötigste, die Wendungen kehren übrigens in allen GB.wieder und entsprechen den ersten beiden glaubens fragen der ordines111. IV. VI. X ad dandam poenitenliam bei Marlene 1 (1736), 774 ff., vgl.auch zu XXXI, 30, 9. 10. die drille lautet credis quia in ipsa carne, inqua modo es, resurgere habes et reeipere sive bonum sive raalum proulgessisli? man kann sie in dem eingeschobenen salze von A wiederfinden,genauer in LXXXVII, 14. LXXXVIH, 18. jedesfalls zeigt sich aber dassacrament der bufse als der alleinige Ursprung dieser deutschen formein,die einzelbeichle wird darin nachgebildet, abrenuncialio und confessiofidei sind eine emeuerung des laufgelöbnisses, wie sie dabei üblich, auchdie glaubensfragen der beichte und bufse aber haben wir vielleicht inBaiern zuerst deutsch gefunden (LXXIT). ist wirkliclt die ganze inslitulionin Baiern zuerst aufgekommen? es wäre dann erklärlich, dass die weitereausbreitung ungefähr in die zeit Heinrichs II fiel, der wichtige stellendes kirchlichen regimenls so viel als möglieli mit baierischen clerikernbesetzte. die in dem hier besprochenen zusammenhange erhaltenenglaubensformeln und die dazu gehörige XCV1II teile ich in solche desallen (LXXXVIILXXXIX), des erweiterten (XC. XCI), des gemeinen lexles(XC1I. XC1II. XCVII und die im excurs zu XCVII stehenden) und in denlexl des Ilonorius Auguslodunensis mit den daraus abgeleiteten formein(XCV. XCVI. XCV1II mit excurs). dieser einleilung entsprechen auch diebeichten ganz wohl, nur dass ein strenger unterschied zwischen Ilonoriusund der vulgata nicht zu machen ist. aber in den Sündenverzeichnissenist überhaupt nur zwischen Ilonorius und der dritten Benediclbeurerbeichte nähere verwantschaft bemerklich, die beichten des alten lexles,abgesehen von der ganz zusammengeschrumpften zweiten Sangaller, alsoLXXXVII und LXXXVIH, stimmen im cingang sehr genau, und darauffolgt in LXXXVIH nur noch ein salz, der offenbar auf LXXXVII, 31/".ruht, aber an die stelle von gewegede mite gedinge ein unrichtiges ablazsetzt, das die einschiebung den aleinaelegon gol s. 9 nach sich zieht, dereingang aber entstammt offenbar wieder der allen baierischen beichteLXXV11. dass sonst vielfach auch andere alle formein anklingen, wiezb. das so ili mit rehtu scolta (excurs zu LXX11), wird man leicht be-obachten, die tradilion bricht in diesen dingen nie ab und geht beinahevon den ältesten zelten des deutschen Christentums bis auf die gegenwarl.