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2 (1892) Anmerkungen
Entstehung
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334
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334 LV FREISINGER AUSLEGUNG DES PATERNOSTER

originalüberselzung nicht vor dem c. 69 der admonüio 'cap. eccl.' vom23 märz 7 89 (s. dasselbe unten zu LVI), und wahrscheinlich, dass siegleich darnach angefertigt worden, doch muss die hs. A mindestens13 jähre jünger sein [mehr als 20 jähre jünger nach LWüllner dashrabanische glossar s. 134; aber Scherers beweisführung ist nichts we-niger als zwingend, namentlich sein aus z. 14 gezogener schluss nureine möglichkeil], aus den varr. zu z. 14 wird bereits ersichtlich, dassder Schreiber von A einen lediglich deutschen lext vor sich hatte, inwelchen er die lateinischen worle des patemosler an ihrer stelle ein-schallen sollte, und pilipi s. 18, eogauuanua z. 19, suntön z. 35 sindin den lext aufgenommene auslegungen, die doch wohl bereits in demlateinischen original standen, bei diesem handelte es sich also ganzim sinne jener Verordnung um die milleilung nicht so sehr des Wort-lautes als des gehalles, liurz um eine predigt über das patemosler. wirdnun diese predigt durch die lateinischen stellen unterbrochen, so ver-ändert sich ihr character und, man darf annehmen, ihr zweck, dasdeutsche sinkt zu einem mittel der einschärfung des lateinischen herab:das ganze dient also nicht mehr zur ausführung der Vorschrift von 789,sondern der von 801/802. dass die gebräuchliche melhoäe für die ein-übung der kirchlichen formein wirklich diejenige war, auf welche diehs. A schliefsen lässt, lernt man aus dem ordo I ad faciendum scruti-nium 'ex anliquo missali gallicano' bei Marlene 1, 8890 und 1, 94bis 96. an beiden stellen folgt auf eine kurze der exhorlalio vergleichbareeinleilung erst die vollständige hersagung des symbolums, dann eine her-vorhebung der nolwendigkeil, es auswendig zu wissen, endlich in jenereine kurze erklärung jedes glaubensarlikels, in dieser die ankündigungIterato vobis repetimus, quo facilius eum teuere possitis und die besondereerklärung fast eines jeden Wortes, über den unserer auslegung zu gründeliegenden, sehr ungleichmäßig redigierten (vgl. oben) lateinischen lextwill ich nur bemerken, dass sich ein fast alle gedanken desselben ent-haltender aus einer combinalion des bei Marlene 1, 92/'. (auch bei Ger-bert monum. vel. lit. alem. 2, 4 f.; Mona liturg. rer. 2, 45 p. 807; ordorom. bei Hillorp p. 40) gedruckten mit dem bei Froben Ale. opp. 2,2, 440 gewinnen lässt. aus dem letzteren ist hervorzuheben zu z. 2Ibi enim invocatio ilignilatis est, dum patrem nos habere profitemur deum(also stand wohl in dem original unseres denkmals Magna dignitas estusw.), zuz. I8f. Hoc loco panis pro omnibus eibis aeeipilur (dazu kommtaus einer Weifsenburger expos. or. dorn, bei Eccard cat. theol. p. 18,icoraus die bei Froben verkürzt scheint, et bodie pro omne lempus liu-manae vilae intelligitur; vgl. Eccard (Freher) p. 191 aus Petrus Chry-sologus: quoüdie id est iugiter), zu z. 35 (a malo) id est a diabolo, apeccato usw. der ganze schluss z. 35. 36 ist dem anhange des pater-noster in der messe libera nos quaesumus domine. ab omnibus maus: prae-leritis praesentibus et futuris nachgebildet, die erklärung der fünftenbitte beruht auf Malth. 18, 35.

Es kann kein zufall sein, dass die exhorlalio sowohl wie die patcr-noslerauslegung aus Freising stammen, hier wird der anfang zu einer