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2 (1892) Anmerkungen
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329
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LIV EXHORTATIO AD I'LEBEM CHRISTIANAM 329

durch inll'Miit stall durch inlfenc gegeben, lob verdient dagegen, nichtWGrimms (s. 430) tadel, dass die verschiedene bcdeulung von filiolusin z. 15 und in z. 17 erkannt ist; ferner die beißgung von s(n selpesTS. 4 und von shiem z. 6. grofse freiheil gestaltete er sich z. 21, wo erübersetzte, als ob in die imlicii an der stelle von .inte tribunal Cliristi stünde.Anhang. Ich muss hier, um meine obigen aufslellungen zu sichern,den reichsversamlungeu unmittelbar nach der kaiserkrönung einige Zeilenwidmen, hauptsächlich um die 'synodus examinalionis' a. SOI gegen dieeinwendungen von Wailz DVG. 3, 284286 {und gegen Slobbe, wenndie übergehung der novemberversamlung reclilsqu. s. 227 auf einer Unter-suchung beruht) zu schützen, warum ciliert Wailz die ann. Iuvav. mal.nach SS. 1, 87, also nach Eccards lückenhaftem lexl? und nicht nachdem original mit Perlzens dem sinne nach gewis richtiger ergänzungSS. 111, 122: 801. Carolus imperium suscepit romanum in Roma et a Leonepapa secundo iuniore consecratus imperalor synodum examinalionis episeo-porum et elerieorum fecit in Aquis palatio mense Novembrio, et alium menseAprilio lUlicorum faelum est. 802. herum tertium synodum fecit menseMartio. (gleichzeitig, obwohl gerade hier sichtlich aus den gröfserenannalen schöpfend und daher im ausdruck irrend, melden die ann. Iuvav.min. 801. primum synodum examinalionis fuit in Aquis.) daneben kommtnur die bekannte stelle der ann. Lauresham. a. 802 über die aussendungder missi, utiustitiam facerent und die synodus universalis mense üe-limbrio in betracht: die nachrichlen aller übrigen ann. (Guelferb. 801;SAmandi 802; Flaviniac. 802) empfangen durch diese beiden erst licht,da nun die ann. Iuvav. in einer gewissen beziehung zu Arno stehen(Waitenbach geschichtsqu. 87 f., vgl. auch Rettberg 1, 433 n. 1) unddiesem die maßregeln von 801. 802 ganz besonders wichtig sein muslen waren sie doch zum teil auf seinen betrieb erfolgt (Lorenlz Alcuinsleben s. 163), da ferner das cap. LL. 1, 87 nach dem durchausunverdächtigen Zeugnis der Pariser hs. ins jähr 801 gehört, da überdiesdie receplion der canones, ihre sowie der regula s. iiened. lesung underklärung (wovon die ann. Lauresh. sprechen) nicht examinatio heifsenkann, also beide nachrichlen von völlig verschiedenen dingen sprechen:so hatte ohne zweifei Perlz ganz recht, beide für wahr zu halten und dieeine aus der andern ergänzend drei Achener Versandungen anzunehmen.doch hat gerade er durch die angeblichen aclen der ocloberversamlungvon 802 Verwirrung angerichtet, die in jene beiden jähre gehörigenlegislativen documenle sind nemlich, wie ich glaube, überhaupt in folgenderweise zu verteilen: zumnov. 801 (synodus examinalionis) gehören cap. LL.1, 87 mit der Überschrift Haec suut capitula . . . quae eleeli saeerdoles507custodienda atque adimplenda censuerunt; die 'excerpla canonum. capi-lula varia' (s. oben s. 504); wahrscheinlich 'cap. V incerli anni' (Baluze,'cap. eccl. Aqu. a. 809' Perlz): vgl. c. 1, 2. 3, 4, 5. 7, 6, 9 mit cap.Aquisgr. a. 801 c. 4. 21, 5, 14. 19, cap. Aquisgr. a. 802 c. 23, cap.801 c. 7. 12, 20; endlich cap. generale p. 106 und cap. exam. gener.p- 107. »tan darf den character dieser sgnode als den einer vorberatung,ihre nächste folge als eine Untersuchung über den bildungszusland der