LIV EXHOHTATIO AD PLEBEM CHRJSTIANAM 327
den predigten Burghards von Würzburg gibt, oder gewisse partim indem libellus Pirmins, und man muss fühlen, dass jene nicht aus dermitte des VIII jh. stammen können, keine einzige bekehrungspredigl istdarunter, keine einzige, in welcher Bonifatius die vom bischof Daniel(ep, 15 p. 71—74 Joffe) ihm vorgetragene methude zur Widerlegungheidnischer Irrtümer in anwendung brächte, überall treffen wir ihn imstreit mit den ketzerischen und verheirateten prieslern: und in seinenpredigten hätte er die gläubigen niemals vor ihnen gewarnt? ferner: daserste zeugnis für die einführung des zehnten (Wailz 4, 103 = 4 2 , 121:Bonif. ep. 70 Jaffe p. 206; 82 p. 229, cf. p. 50 t wird niemand dagegenanführen wollen) fällt in das lodesjahr des Bonifatius; in den predigtenjedoch erscheinen sie wiederholt (III § 4 p. 66; V § 2 p. 72; VI § 2 p. 78 ;XI p. 93 ; XV § 4 p. 106) als feststehende einrichlung. (doch beweist diesergegengrund nur mit den anderen, vgl. Pirmin. lib. p. 70; Lczardiere loispoliligues 2, 348.) endlich unsere kirchlichen formein selbst: Bonifatiusbeklagte sich in einem briefe, der zwar verloren ist, den aber papsl Zacha-rias punkl für punkl beantwortend wiederholt, über die schlechten priesler (inBaiern, davon Virgilius die rede ist, nicht in Sachsen, wie Hahn jahrb.s. 109meint) unter anderem auf folgende weise (ep. 66 p. 188): nee Allem catholi-cam paganis praedicant nee ipsi fulem reelam haben!, sed nee ipsa sollempnia505verba, quae unusquisque ealicuminus, si lalis aetatis est ut iam intellectumhabeat, sensu cordis sui pereipere et intellegere debel, nee docent nee qnae-rent ab eis quos baptizare debent: id est abrenuntiationein saianae et cetera,sed neque signaculo erucis Christi eos rauniunt, quae praecedere debentbaptismum: sed nee. aliquam credulitatem unius deilatis et sanetae trinilatisdocent, neque ab eis quaerent ut corde eredant ad iustitiam et oris confessiobat illis in salutem. man sieht, dass er die erlernung nur der abre-nuncialio und der darauf folgenden kurzen professio fidei verlangt: diesemuss auch gemeint sein, wenn ep. 27 p. 90 von einer laufe absque inter-rogatione simbuli die rede ist. und wenn Bonifatius bereits die späterekarlische forderung aufgestellt hätte, wie sollte er nicht den einzigenweg betreten haben, um sie durchzusetzen, ihre aufnähme in die capi-tularien? oder wenn ihm das nicht gelang, wie sollte er es dem papstenicht geklagt haben? zu diesem allen treten noch äußere gründe, die15 predigt, in einer Melker hs. ohne die andern überliefert (Pez thesaur.aneed. 4, 2, 4 /'.), ist zum teil (§ 1 von admoneo vos an, §§ 2—5 beiGiles) aus der 5 so gekürzt wie niemals ein schriftsteiler sich selbstausschreib en wird: vgl. auch Fabricius (Mansi) 1,259. die 6 predigt ist derletzte teil einer in hss. des VIII/IX jh. ohne namen überlieferten viel um-fangreicheren, auch im einzelnen etwas ausführlicheren predigt: vgl.oben s. 266, zs. 12, 436 ff. [vgl. jedoch forsch, zur deutschen gesch.24, 610]. endlich scheint aus einer noliz von Giles 2, 268 hervor-zugehn, dass einige der sog. bonifalischen predigten in gröfseren predigt-samlungen ohne namen sich finden, die hs., aus welcher Marleneund Durand jene veröffentlichen, wird von ihnen selbst erst ins X jh.gesetzt (ampl. coli. 9, 185/'.). in wahrheil hängen diese predigten wohlmit den Achener Verordnungen von 789 zusammen, s. zs. 12, 441.