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2 (1892) Anmerkungen
Entstehung
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321
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LH FRÄNKISCHES TAUFGELÖBNIS 321

den zweck haben muss, das natürliche notwendige und übliche gegendie ausschreilungen übereifriger priesler zu schützen, welche die her-sagung auch dieser formein in lateinischer spräche forderten, dassman zu gleichem zwecke eine deutsche formet ein für allemal festgestellthabe und dass dies die vorliegende sei, ist möglich, aber einigermaßenwahrscheinlich machen lässl es sich erst durch anderweitige belrachlungen,die hs. A enthält von einer hand geschrieben 1) bl. 2"15 b eine ex-posilio missac, die auf dem Umschlag dem liraban beigelegt wird, aberin den ausgaben seiner werke wohl mit recht fehlt. MGerberl monum.vet. liturg. alemann. 2 (1779), 276 b282 b hat sie aus einer Einsiedlerhs. des Xjh. veröffentlicht. 2) bl. 16*19" ein vollständiges laufrilualbeginnend mit unserer formet, abgedruckt ss. f. d. phil. 8, 21720.3) bl. 20*21 b Oratio quasi oris ratio usw., gedruckt wohl zuerst beiCordesius Hincmari opuscula, Lulet. 1615, dann auch bibl.palr. Lugd.14, 71 c im anhang von Jesse Ambianensis episcopi epislola {über d«'e499laufe; wohl in folge der Verordnung 'excerpla canonum' a. 813 c. 1 p. 189erlassen), wenn es schon von vornherein eine unberechtigte annähmewar, unsere formet sei wegen z. 6 zu einer zeit entstanden, in derdas heidenlum in Deutschland noch in kraft war (vgl. Alcuin de bapl.caerem. opp. 2, 127=1, 109 und 2, 483: daraus erweitert bei Mar-lene 1, 161 /'. und die damit im wesentlichen identische 'traditio bap-listerii' im anhang zu Jesse Ambian. episl. I.e. 70 h: primo paganuscatechumenus fit; Hrab. de inslil. der. 1, 27 und den ordo III bei Mar-lene 1, 38 mit der Überschrift Ad catieuminum ex pagano faciondum):so ist nun aus dem zusammenhange, in dem sie auftritt, erwiesen, dasssie im IX jh. in kirchlichem gebrauch stand, das auf sie folgende lauf-rilual beginnt: Exoreizalur malignus Spiritus ut excat et rccedal dans loeumdeo (so weit rot). Exi ab eo, spirilus inmunde, et redde honorem deovivo et vero. darnach bl. 16 b oratio, alia, bl. 17 a benedictio salis adcalezizandum, bl. 18* henedictio fontis usw. auch in B folgt: Deinde ex-sufflas in faciem eiustem et dices 'exi ah eo (ca) usw. bis vero'. et dicestrihus vieihus. also dieselbe exorcizalionsformel in beiden hss., mitwelcher mehrere bei Marlene gedruckte ungefähr, aber nicht ganz über-einstimmen: daraus ergibt sich, dass nicht blofs die abrenuncialions-undconfessionsformel in AB, sondern der ganze ordo identisch war. dieersichtlichen verschiedenheilen sind dagegen kein stichhaltiger einwand;B hat das ursprünglichere, die exoreizalion war durch die formet selbstgegeben, die exsufflation dagegen zu erwähnen unumgänglich, dem rubri-cator von A war eine andere exorcizalionsformel (s. verwanle bei Mar-lene, besonders 1, 161 exoreizatur i. e. coniuratur malignus spiritus, utexeat et recedat dans loeum deo vero) geläufig, die er denn wenigstensin der Überschrift anbringen wollte, dazu kommt die schlechtere lalinilälvon B. eigentümlich in AB die aufeinanderfolge der einzelnen teiledes ordo. ein einziger ordo baplismi, und zwar der ambrosianische,beginnt bei Marlene (1, 213: vgl. Gerberl monum. 1, 251/".) mit abren.exsuffl. exorc, lässl aber die confes'sio erst unmittelbar vor der immer-sion folgen, ebenso ein ordo bei Gerberl monum. 2, 59. Alcuin de bapl.

DENKMÄLER 11. 21