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2 (1892) Anmerkungen
Entstehung
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319
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LI SÄCHSISCHES TADFGELÖBMS 319

den ehrennamen eines aposlels der Sachsen, nun findet sich auf bl. 2"unserer hs. die notiz Isle über pertinet ad lilirariam sancti Martini ecclesieMaguntin. (Greith spicil. Valic. s. 30; Mafsmann s. 23; dieselbe in-schriß im cod. Vat. Pal. 399, über ihren Urheber vgl. Falk in denforschungen zur d. gesch. 21, 637), und WGiesebrechl hat, eine Ver-mutung von Seilers (Bonifacius s. 381) bestätigend, in Schmidts zs. fürgeschichtswissensch. 7 (1847), 564 f. höchst wahrscheinlich gemacht,dass diese hs. wie ein Jordanes mit derselben Inschrift in Fulda je-497schrieben und nach Mainz erst durch Marianus Scolus gebracht sei,der sie beide benutzte und dessen originalhs. ebenfalls jene Inschriftträgt, jene ganze hs. 211 ist offenbar mit beziehung auf die Sachsen-mission in Fulda zusammengestellt und zwar, da das wichtige cap. depari. Sax. (7 7 5 oder wahrscheinlich 777 nach Richlhofen zur lexSaxonum s. 128 f. 170 ff. 216//'. [zwischen 775 und 790 Borelius ca-pilularia 1, 68]) noch nicht darin enthalten, wohl gleich zu anfangdieser mission, welche bald nach 772 begann und 779 endigle (Richl-hofen s. 152 ff.), zuerst wurde ohne zweifei die gewöhnlich in Fuldaverwendete formet des laufgelöbnisses vielleicht mit hilfe eines Angel-sachsen (vgl. zu z. 3. 6) ins sächsische (specietl ins engrische, nachjenem missionsbezirk zu schliefsen) umgeschrieben, der indiculus setztschon genauere Kenntnis und bestimmtere erfahrung voraus: wie darindie namen der heidengötter auftreten, so sind sie auch in das laufge-löbnis später hinein genommen worden: selbstverständlich, dass der Zu-satz beim gebrauch der vorhergehenden frage an den läufling ebenfallsbeigefügt wurde, durch den abl Sturm, einen gebornen Baier ergabensich vermutlich lillerarische bezieliungen zu dessen heimal, welche nachihm fortwirkten, daher wohl die hochdeutsche schreibschule der auf-zeichner des Hildebrandsliedes, daher die hs. A der exhorlatio und diebaierischen glossae Cassellanae, daher das ältere glossar, dessen sichvielleicht Hrabanus bediente, das er vielleicht emendierle und das hier-nach seinen namen tragen mag, vgl. s. 533 zu LX111.

LH FRÄNKISCHES TAUFGELÖBNIS.

A Merseburger hs. 58, beschrieben oben zu IV, 1. die formetsteht unter der Überschrift Interrogatio sacerdolis auf bl. 16° des erstenbeslandleils der hanäschrifl, der, mit ausnähme des ursprünglich leerenersten Malles in angelsächsischen buchslaben geschrieben, von bl. 1"21 breicht, die Überschrift, die anfangsbuchslaben der fragen und sämtlicheantworten rot. JGrimm über zwei entdeckte gedichle aus der zeitdes deutschen heidenlums (1842) s. 25 (kleinere schriflen 2, 28). fac-simile von ESievers, Halle 1872. B Speierer hanäschrifl, erhalten durcheine in oder nach dem jähre 1 607 genommene abschrifl des AchenersDiongsius Campius I. V. D., eingetragen in ein exemplar von Goldasls