III MUSPILLI
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nicht viel überlegen und beide richten sich an den gleichen hörerlireis.die frage nach der landschaß, um die man mit seinen magen striU, unddie mahnung an die richter wenden sich beide, wie Schmeller s. 94bemerkte, an leute der höheren stände, besonders jene an fürslen unddie königssöhne, deren einer wahrscheinlich das in seiner Jugend erlerntegedieht mit eigener hand in die ihm gehörende hs. einzeichnete, in dermahnrede an die richter fand Scherer (über den Ursprung der deutschenlitleratur 1864 s. 17) wohl mit recht eine hindeulung auf die zeit derabfassung. [doch bemerkte derselbe Scherer in seinem Handexemplarsehr richtig: 'die richter werden gemahnt, weil das himmlische gerichlihnen besonders nahe lag: wie du richtest, wird dir gerichtet werden'.]sie fällt darnach in das ende des achten oder den anfang des neuntenJh., ehe Karl der grofse im j. 802 die vornehmsten des reiches, dienach dem ausdruck der Lorscher annalen iam opus non abebant superuinocentes munera aeeipere, zur Handhabung des rechtes aussandle unddamit einer allgemeinen klage (Wailz BVG. 3, 379 f. ■= 'HbOff. 4, 352/'.= 2 414) zu begegnen suchte, der vor allen Theodulf von Orleans inseiner paraenesis ad judices 97 — 356 nach eigner erfahrung einenberedten ausdruck gibt, es ist auch wohl möglich, dass erzbischof Arnvon Salzburg, der mit Alcuin bei Karl die Verbesserung der rechlspflegebetrieb, der enlslehung des gedicktes nicht fremd geblieben ist. dennder zweifei, dass es, in Baiern aufgezeichnet, nicht auch dort entstandensei, wäre ungerechtfertigt, obgleich v. 5. 16. 22. 26 nur den ober-deutschen Ursprung beweisen, und jener Zeitbestimmung steht das schwankenin der ausspräche des h vor consonanlen 73. 82. 7. 62. 66 nicht ent-gegen; man vergleiche nur die Hrabanischcn glossen und vorr. s. xiu/'.die einschaltung kann man weder anderswohin noch viel später setzenals das übrige gedieht, und gehörte der dichter demselben kreise undderselben zeit an wie der andere, wie möchte man ihm eine stärkeremischung heidnischer und christlicher Vorstellungen zuschreiben als diespraclie mit sich brachte!
In dem letzten abschnitte fällt nur auf, dass, wenn 97 f. iz mitalaiiiuasuu furimegi enti von der hand des Schreibers interpoliert ist, blofsdie fasten als büße der Übeltaten erwähnt iverden. sonst unterscheidetsich das stück nicht sonderlich von den übrigen darslellungen. fast allestimmen darin überein, dass das kreuz und die wundenmale vorgezeigtwerden, Crist 1085 ff., fdgr. 2, 135, 5; 130,42; 1,200, 9; 201,35{Diemer 287, 14; 289, 8), HMS. 3, 97 a , Basler hss. 23", allfries.rechlsqu. 13l b , zum zeichen dessen, was Christus für die menschheitgetan und gelitten, und zum schrecken der bösen, ivie Cynevulf, wirdauch unser dichter dies in seiner weise zu einer eindringlichen mahn-rede benutzt haben. denn ihr beider, sowie Olfrids vorbilä toarenlateinische homilien, in denen ermahnung und betrachlung mit erzählungu nd Schilderung wechselt, es ist am Schlüsse wahrscheinlich mehr ver-loren gegangen als im anfange, wo wohl nur wenige verse [dochv ül- die berechnmgen von Piper zs. f. d. phil. 15, 74] fehlen, diem an tnil hüfe der ersten Zeilen der im Exeter und Verceller codex