Druckschrift 
Zur Charakteristik Johann Wilhelms, Herzogs zu Jülich-Berg [etc.], Kurfürsten von der Pfalz und seiner Regierung : ein Anhang zum Anhange der Schrift: Zur Reclamation des Düsseldorfer Bilder-Galerie-Hauptschatzes ... von A. V. Hardung ...
Entstehung
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68dabeistehenden Grenadierschildwache entweder aus den letzten Re-gierungsjahren Johann Wilhelms oder Karl Philipp's, zeigteben so wenig auch nur die geringste Spur einer Inschrift.Nur der Kritiker weiß es, daß bei der Fortbringung desals Modell im Grupello'schen Atelier vorgefundenen Postamentsdie Lapidarinschrift weil sie werthlos gewordenuns erhalten blieb, und später an dem Monumente angebrachtworden sei. Nur er allein kennt die Inschrift; nur er alleinweiß es,daß sie identisch war mit der jetzigen und ruftdann entrüstet aus:Wer wagte es, vor dem heutigen Rednerrückhaltlos die Identität der Lapidarinschrift anzuzweifeln undsogar unter den Vorwurf der Urkundenfälschung zu stellen?Ja der Kritiker weiß noch mehr! es ist ihm genau bekannt,daßdie alten verwitterten Bruchstücke der lateinischen Lapidar-inſchrift an dem alten Poſtamente umher gelegen haben ſollenin dem Atelier Kambergers, der mit der Anfertigung des neuenPostaments beauftragt war. Hat er denn nicht bedacht, welchenunverzeihlichen Fehler er der Stadtbehörde damit unterschiebt,daß sie daß alte, schadhaft gewordene Postament abbrechen ließ,ohne vorher von der vorhandenen Inschrift Abschrift zu nehmen?Denn lesbar muß sie doch noch gewesen sein, sonst zerstiebt dieBehauptung mit der jetzigen Identität in eitel Dampf.Nun steht es aber aktenmäßig fest, daß die jetzige Inschrifterst in Folge vielfacher Verhandlungen zu Stande gekommen ist.Der Kritiker hat die betreffenden Akten auf der Registratur desOber=Bürgermeister=Amtes eingesehen und sorgfältig durchstudirt.Er muß also auch gefunden haben, daß sogar die Anzahl derBuchstaben der zu entwerfenden Inschrift Gegenstand der Ver-handlungen gewesen ist; es hat seinem kritischen Scharfblicke*) Dabei hat er die Freude gehabt, mich mit Recht rectificiren zu können,da ich in meiner ersten, flüchtig geschriebenen Erwiderung mich auf ein AktenstückOeffentliche Denkmale bezogen hatte. Ein solches existirt aber nichtund die von mir bezeichneten Akten finden sich in Sect. XIII der Registratur,welche im Katalog mitVerschiedenes. Monumente. Statuen ꝛc. rubricirtist. Mein großer Verstoß besteht also darin, daß ich den Titel des Ganzenfür das Spezielle gebraucht habe, (totum pro parte!); denn daß ichMo-numente, Statuen mitOeffentliche Denkmale verdeutschte, wird mir derKritiker doch nicht als Sünde anrechnen wollen.