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Zur Charakteristik Johann Wilhelms, Herzogs zu Jülich-Berg [etc.], Kurfürsten von der Pfalz und seiner Regierung : ein Anhang zum Anhange der Schrift: Zur Reclamation des Düsseldorfer Bilder-Galerie-Hauptschatzes ... von A. V. Hardung ...
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64alle im Elsaß von den Franzosen während des Krieges in Besitzgenommenen Städte definitiv abgetreten werden mußten,und für immer dem deutschen Reiche entzogen waren.Daß der Kritiker auch mich zu den Nachbetern Häusserszählt, acceptire ich mit Dank; es ist mir jedenfalls viel angenehmer,als wenn er Gelegenheit gefunden hätte, mich einen Nachbeter derApologeten Johann Wilhelms zu nennen, welche zum größtenTheil ex Societate Jesu sich wohl bewußt waren, warum siediesen Fürstenin den dritten Himmel erhoben. Wenn ich aberin der ersten Kritik beschuldigt werde, ich hätte Johann Wilhelmgeschildert alsein eitelstolzes, ehrgeiziges, ächtes DüsseldorferKind, einen eid= und verfassungsbrüchigen, übermüthigen Souverain,eine gehässige Doppelnatur in heimlich feiger Verfolgung der treuenProtestanten u. s. w., so muß ich dies entschieden in Abredestellen. Ich habe es weder gesagt, noch steht es in dem vomKritiker alsofficiel bezeichneten Referat der Düsseldorfer Zeitung;er kann diese angeblichen Aeußerungen daher entweder nurexauditu, d. h. vom Hörensagen haben, oder was mir wahr-scheinlicher ist er hat sie aus seiner ureigenen kritischen Phantasiehervorgesucht. Von einer Doppelnatur habe ich allerdings ge-sprochen, und diese liegt doch wohl klar genug zu Tage, wenn mandie sogenannten Toleranz=Edikte mit dem Inhalte der Correspon-denz vergleicht. Eben so steht es historisch fest, daß die Ge-sinnungen des Kurfürsten gegen die Protestanten in der Pfalznichts weniger als tolerant waren, nachdem er sich dort in dieserBeziehung der Zustimmung und Unterstützung Ludwigs XIV.bewußt geworden war.ad 4.Zur Widerlegung des vierten Anklagepunktes, die Errichtungdes Reiterstandbildes auf dem Markte betreffend, ist zuerst einePrüfung der Beweise erforderlich, welche der Kritiker für seineAnsicht beibringt, und wodurch er zu dem strengen Urtheil geführtwird, meineneue Wissenschaft bezüglich des Denkmals der Reiter-statue für wissenschaftlich verwerflich zu erklären. Diese Beweisesind lediglich: die Tradition und die Inschrift.