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Zur Charakteristik Johann Wilhelms, Herzogs zu Jülich-Berg [etc.], Kurfürsten von der Pfalz und seiner Regierung : ein Anhang zum Anhange der Schrift: Zur Reclamation des Düsseldorfer Bilder-Galerie-Hauptschatzes ... von A. V. Hardung ...
Entstehung
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37Kurfürsten einen Akt des Reichskammergerichts zu insinuiren, wasfreilich den Reichs=Constitutionen insofern nicht conform war,als die Kurfürsten nicht unter dem Reichskammergericht standen.In den Rittersaal eingeführt, wo der Hofpräsident von Wiserund der General von Demantstein sich befanden, wurde er, trotzdes auf der Brust getragenen Reichswappens, auf das Geheißdieser Herrn durch die Haiduken hinaus= und die Treppen hinab-geworfen, „mit Besenstielen traktirt“ und aus dem Schlosse ge-jagt. Er entfernte sich schleunigst und setzte eine große Klageauf über die ihm als Reichskammer=Boten widerfahrene Be-schimpfung. Johann Wilhelm schrieb aber sofort an den Kur-fürsten von Trier, als Reichskammerrichter, daß dies Alles aufseinen Befehl geschehen sei „weil wir solch unförmliches, UnsererChurfürstlichen Praeeminenz allzunahe kommendes despectir-liches und fast schimpfliches Verfahren mit Nachdruck zu ressen-tiren billich Ursach haben;“ 2c. er werde auch im Wiederholungs-falle „den ihm als einem Churfürsten des Reiches gebührendenrespect und Würde kräftiglich handzuhaben“ nicht ermangeln.Zu dem Kriterium eines „edlen Landesvaters“ möchte auch wohlvor Allem das Wahrnehmen der allgemeinen Landes=Interessengehören; jedoch das verschwenderische Vergeuden der Landesein-künfte in unerhörtem Luxus, so wie das Anhäufen einer unge-heuren Schuldenlast für das Land, weniger dazu zu rechnen sein.Das Verhalten Johann Wilhelms den Ständen gegenübersteht in direktem Widerspruche mit der von ihm bei seinem Re-gierungsantritte „mit autokratischer Gemessenheit und eigen-thümlicher Würde“ gehaltenen Ansprache, welche der „Feder-zeichner“ pag. 9 anführt, namentlich mit den Worten: „Ichwill festhalten an der Verfassung, an den Gesetzen und unserenaltehrwürdigen Institutionen gemäß den landesherrlichen Ver-trägen und Vergleichen von 1649, insbesondere der von meinemdurchlauchtigsten Herrn Vater im Staatsgrundvertrage, in demHauptrecesse von 1672 und 1675 ertheilten Sanctionen.“Die Liebenswürdigkeit des Fürsten zeigte sich vorzugsweiseseinen Schmeichlern gegenüber, weniger gegen diejenigen, welcheihm zu widersprechen oder anderer Meinung zu sein wagten.Die Volksthümlichkeit dürfte sich auch wohl nur auf die Re-sidenz beschränkt haben, wo die sich wiederholenden Festlichkeiten,