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Aus meinem Leben : Nachgelassene Aufzeichnungen des am 26. Mai 1876 zu Düsseldorf verstorbenen
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in Folge einer Cabinetsordre die Anschaffung von 196 Ampu-tations-Bestecken für 5070 Thlr. für die Armee, und deren Auf-bewahrung, von denen 26 für das 8. Armee-Corps bestimmt waren,in den Train-Depots angeordnet.

In Folge eines Erlasses des Kriegsministeriums vom 10. August1855 wurde die Krankenträger - Compagnie eines jeden Armee-Corps in Kriegsstärke zum erstenmale aufgestellt und einer drei-wöchentlichen Uebung unterworfen. Diese Angelegenheit musstezunächst vom Corpsarzte in die Hand genommen und in dierichtigen Wege geleitet werden. Unter dem 17. August ej. a.wurde ich, während ich mich mit der Ausführung dieser Uebungenbeschäftigte, vom General-Commando des 8. Armee-Corps zu einemGutachten hierüber aufgefordert. Dasselbe wurde dem mit dermilitairischen Seite der Uebungen beauftragten Major Zenker vonder Artillerie mitgetheilt, mit welchem ich mich, nachdem ichunter Unterstützung durch den Assistenzarzt Vogler die nöthigenVersuche gemacht hatte, berieth, um die Technik in eine militairischeForm zu bringen, die durch Commando's zur Ausführung gebrachtwerden sollte. Der von Grimm hierüber eingeforderte Berichtwurde ihm unter dem 5. November eingeschickt. Wie dasGeneral-Commando, billigte auch Grimm unter dem 9. Juni 1857das Verfahren bei den ersten Uebungen in jeder Hinsicht, undforderte mich auf, in demselben Sinne eine Instruktion für denDienst der Krankenträger-Compagnien zu entwerfen, die ich ihmunter dem 31. Juli 1857 zuschickte. Die nun zu diesem Zweckvon mir entworfene Instruktion wurde zur demnächstigen Uebung,die durch Cabinetsordre vom 10. Juli 1858 wiederum angeordnetwurde, bei der ganzen Armee eingeführt, um nun ein definitivesUrtheil über diese Dienstanweisung und ihre Ausführbarkeit fällenzu können. Der Erfolg war ein höchst günstiger, wie in einemBericht vom 8. November 1858 an Grimm nachgewiesen wurde.Die von mir aufgestellten Principe und ihre Ausführung bei Auf-nahme und Transport der Verwundeten sind in allen späterenAuflagen dieser Instruktion beibehalten worden, und vermochteich somit, bei dieser Angelegenheit meiner Behörde mit Bath undThat beizustehen und aus der Verlegenheit zu helfen.