79die Schmerzen ausstand, zerrisse, und auf solcheWeise den Menschen erstikte. Hier muß sodannnicht allein der gefundene und gehörig beschriebeneEitersack, sondern überdem der Ort der Ergiessung,die Menge des ergossenen Eiters ꝛc. die Sache aufs.deutlichste bestimmen.Im 5ten Absatz Num. 2. zeigte ich mit ein paarWorten, daß wenn in verschiedenen Blutgefässendes Unterleibes das Blut sich anhäufte und trägeherumgetrieben würde, nothwendig eine Mengeſeiner Theilchen verderben müſſe. Was muß abernun wohl geschehen, wenn dieses mit so vielen ver-dorbenen, faulen und sehr scharfen Theilen beschwän-gerte Blut auf einmal in grosser Menge in die übri-ge Blutmasse getrieben wird? Die Erfahrung be-antwortet solches: wenn z. E. (denn ich brauchehier nicht von den Folgen der sogenannten otrae bilismote, des morbi pigri Hippocratis &c. die unter ge-wissen Bedingungen aus der nemlichen Ursache ent-stehen, und wovon ich vielleicht zu einer andern Zeitreden werde, Meldung zu thun) der Empiriker beisehr ausgedehnten und erschlaften Hämorrhöidalge-fässen, ohne auf die Masse und hauptsächlich ver-dorbene Natur des in diesen Adern enthaltenenBlutes Rüksicht zu nehmen, nun Klystire aus kal-tem Wasser verordnet, um die erschlaften Gefässewieder zu stärken und zum schleunigen Zusammen-ziehen zu zwingen. Denn wie heilsam und kräftigwürkend dieses Mittel auch sonst in dieser Krankheitzuweilen
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Anweisung für Aerzte und Wundärzte, um bei gerichtlichen Untersuchungen vollständige Visa reperta zu liefern : und wie die Rechtsgelehrten wissen können, ob von Seiten der Ersteren das gehörige beobachtet worden
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